Mahnungen

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Astrid101

#1

15.09.2009, 15:10

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Mahnungen.

Die MItarbeiterin einer Mdtin hat mich gefragt, ob sie EINZELNE Mahnungen für jede offene Rechnung an einen SChuldner schreiben muß oder ob sie alle offenen Rechnungen in EINE Mahnung packen kann. Ihr Chef hätte gesagt, wenn sie alles in eine packt und der Schuldner dann einer Rechnung widerspricht seien die Mahnungen für die anderen Rechnungen hinfällig.

Ehrlich gesagt, hab ich das noch nie gehört. Gemahnt ist gemahnt! Und wenn der EINER Rechnung widerspricht, heißt das doch noch lange nicht, dass alle anderen als nicht angemahnt gelten. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wüßte aber auch nicht, wo so etwas im Gesetz stehen sollte....

LG

:stammtisch
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SusannLE
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#2

15.09.2009, 15:54

Dass dann gleiche alle Mahnungen hinfällig seien ist meines Erachtens nach Käse.

Alle Rechnungen in eine Mahnung aufnehmen spart nicht nur Zeit sondern auch Geld und sollte daher in Ordnung gehen. Die Frage ist ja auch, ob man in einem späteren Gerichtsverfahren für jede Mahnung eine Mahngebühr ansetzen könnte oder nicht. Ich denke wohl eher nicht, weil das Gericht auch hier von der wohl einfacheren Vorgehensweise von einer Mahnung für alle Rechnungen ausgehen wird.
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
Astrid101

#3

15.09.2009, 15:58

SusannLE hat geschrieben:Dass dann gleiche alle Mahnungen hinfällig seien ist meines Erachtens nach Käse.

:zustimm :zustimm
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Gretchen
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#4

15.09.2009, 16:10

:senf

Ich stimmt dem Ganzen hier zu, außerdem werden doch die verschiedenen Rechnungen einzeln aufgeführt, da gibt´s doch dann sowieso kein Problem.

Außerdem, wenn der Schuldner einer Rechnung widerspricht hat das doch nix mit anderen Rechnungen zu tun :)
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
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