Vollstreckungsabwehr nach § 766 ZPO

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Gast

#1

29.11.2006, 10:30

Hallo ihr lieben!

Heute habe ich mal wieder eine Frage.

Ich soll eine Vollstreckungsabwehrklage formulieren nach 3 766 ZPO.

Der Gegner hat ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgesprochen. Wir wissen aber schon vom Gericht, dass die Sicherheitsleistung für dieses Zahlungsverbot nicht hinterlegt wurde.

Und nun soll ich das machen, und habe absolut keine Ahnung, wie das auszusehen hat.

Kann mir einer von euch hier helfen?!?

Danke schon mal im voraus.
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Pepsi
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#2

29.11.2006, 10:38

heißt das überhaupt Vollstreckungsabwehrklage? der § is ja eigentlich für die Erinnerung.. aber kann man beim VZV Erinnerung einlegen? wenn ja wo und wie?
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Curry
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#3

29.11.2006, 10:39

Also § 766 ZPO wäre Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV. Die Vollstreckungsabwehrklage wäre in § 767 ZPO geregelt und ist letztendlich etwas anderes.

In dieser Angelegenheit müsstest du eine Erinnerung machen und keine Vollstreckungsabwehrklage.

Ein Muster habe ich allerdings gerade nicht vorliegen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

29.11.2006, 10:41

Schade eigentlich. Ja, ich erinnere mich, dass ich eine Erinnerung einlegen soll.

Vielleicht kann ja doch jemand anderes mir helfen. euch beiden danke ich erst mal.
Gast

#5

29.11.2006, 12:29

Kann mir sonst keiner helfen.

Ich weiß, das sieht jetzt gränglerisch aus. Aber ich weiß wirklich nicht weiter.
Gast

#6

30.11.2006, 08:10

Kann mir denn wirklich kein weiterer Teilnehmer des Forums helfen?

Ich bin schon richtig verzweifelt.
Gofi
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#7

30.11.2006, 09:47

@solveig
Geht es um das Muster der Erinnerung? Mal so aus dem Kopf:

An das Amtsgericht
- Vollstreckungsgericht -



Erinnerung nach § 766 ZOP
in der Vollstreckungssache
… / …

Namens und mit Vollmacht des ….. beantrage ich im Wege der Erinnerung,
das Vorläufige Zahlungsverbot in obiger Sache vom ….., zugestellt unter dem … aufzuheben.

Begründung: dann deine Begründung

(müßte so ausreichend sein, oder habe ich jetzt was vergessen?)


Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Gast

#8

30.11.2006, 09:52

danke! Das ist doch mal eine gute Antwort.
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