Beschluss gem. § 758a ZPO

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Jennymäusle
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#1

28.11.2006, 09:20

Hallo,

habe ein kleines Problem. Ich benötige einen richterlichen Beschluss gemäß § 758a ZPO, d. h. Verhaftung an Sonn- und Feiertagen bzw. zur Nachtzeit. Gibt es dafür Formulare, ev. aus dem Internet oder beim Gericht? Muss ich irgend etwas besonderes dabei beachten? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Jenny
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Curry
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#2

28.11.2006, 09:40

Also dieser Text ist in RA-Micro zu finden:


ANTRAG AUF DURCHSUCHUNGSERLAUBNIS GEM. § 758 a Abs. 4 ZPO

In der Zwangsvollstreckungssache

...............

- Gläubiger -

gegen

................

- Schuldner -

werden in der Anlage der Vollstreckungstitel sowie die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht. Namens und in Vollmacht des Gläubigers wird beantragt, zu beschließen:

Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel



in der Wohnung des Schuldners in

??

wird auch zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen gestattet.

Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren. Daher ist richterliche Gestattung der Durchsuchung geboten.


Rechtsanwalt


Ich hoffe, ich konnte helfen.
Curry

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#3

28.11.2006, 09:44

:D genau diesen text wollt ich auch grad reinkopieren...

grüssle
Bärchen

#4

28.11.2006, 10:27

:dafuer

Ich wollte auch gerade den Text reinkopieren. Aber, das hat sich ja jetzt erledigt.

Gruß NIna
Jennymäusle
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#5

28.11.2006, 11:03

Vielen Dank für eure schnelle Antwort,

ich arbeite nicht mit RA-Micro, sondern mit AnNoText, und der vorgegebene Text da ist absolut komisch und nicht wirklich gebrauchbar.
Und das schicke ich dann mit den bereits vorhandenen Vollstreckungsunterlagen inklusive Haftbefehl ans Gericht und die leiten das dann an den GV weiter mit dem richterlichen Beschluss?

:thx
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Curry
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#6

28.11.2006, 11:07

Ach ja, AnNoText - kenne ich und bin froh RA-Micro zu haben!!!

Und ja, alle Unterlagen beifügen und zum Gericht.
Curry

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#7

28.11.2006, 23:11

Hallo,
wir bekommen den vom Gericht erlassenen Beschluss dann mit den Unterlagen wieder zurück, um diesen dann selbst an den GVZ weiterzuleiten.

Gruß Fiona :wink:
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