Vielen Dank für die nette Begrüßung. Den Antrag habe ich aus einem (schon älteren) ZV-Kommentar, dessen Namen ich nicht mehr weiß - hatte mir die Sache damals in der Ausbildung kopiert -. Aber so müßte es eigentlich klappen. Im Zöller steht auch drin, daß das Arbeitsgericht als Prozeßgericht für ZV nach § 887, 888 ZPO zuständig ist.
Viele Grüße
EILT! ZV wegen Arbeitszeugnis
Vielen Dank für die Begrüßung. Der Antrag ist aus einem alten ZV-Kommentar, den ich mir in der Ausbildung mal kopiert habe. Der wurde wie ein Schönfelder durch Ergänzungslieferungen ergänzt, aber ich weiß den Namen nicht mehr
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Also ich würde das alles im Original beilegen. Das Gericht schickt dir die Unterlagen ja sowieso zurück, wenn sie die nicht mehr benötigen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Hmmm... hab jetzt ne beglaubigte beigelegt. Sicher ist sicher... Aber trotzdem danke... =)
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Die werden sich schon melden, wenn es was zu meckern gibt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.