EILT! ZV wegen Arbeitszeugnis

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Gast

#11

23.11.2006, 10:21

Vielen Dank für die nette Begrüßung. Den Antrag habe ich aus einem (schon älteren) ZV-Kommentar, dessen Namen ich nicht mehr weiß - hatte mir die Sache damals in der Ausbildung kopiert -. Aber so müßte es eigentlich klappen. Im Zöller steht auch drin, daß das Arbeitsgericht als Prozeßgericht für ZV nach § 887, 888 ZPO zuständig ist.

Viele Grüße
Gast

#12

23.11.2006, 11:24

Vielen Dank für die Begrüßung. Der Antrag ist aus einem alten ZV-Kommentar, den ich mir in der Ausbildung mal kopiert habe. Der wurde wie ein Schönfelder durch Ergänzungslieferungen ergänzt, aber ich weiß den Namen nicht mehr :wirr
Gast

#13

24.11.2006, 11:02

Reicht der Vergleich + Zustellungnachweis in beglaubigter Kopie oder im Original??
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Curry
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#14

24.11.2006, 11:17

Also ich würde das alles im Original beilegen. Das Gericht schickt dir die Unterlagen ja sowieso zurück, wenn sie die nicht mehr benötigen.
Curry

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Gast

#15

24.11.2006, 11:18

Hmmm... hab jetzt ne beglaubigte beigelegt. Sicher ist sicher... Aber trotzdem danke... =)
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Curry
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#16

24.11.2006, 11:21

Die werden sich schon melden, wenn es was zu meckern gibt. :wink:
Curry

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