Rechtskraftvermerk

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Bianca
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#1

17.11.2006, 15:18

wo beantrage ich den gleich nochmal? Beim Gericht der ersten Instanz, oder irre ich mich da?

Danke!

Bianca
Jimmy
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#2

17.11.2006, 15:27

In einer Familiensache ja. Ansonsten mit Notfristattest usw.
Bianca
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#3

17.11.2006, 15:32

?!

Ich glaube, ich bin nicht mehr auf dem laufenden. :?
Was genau muss ich jetzt wo beantragen?
Gast

#4

17.11.2006, 15:33

Ja, Gericht der I. Instanz. In Ehe- oder Kindschaftssachen wird den Parteien von Amts wegen ein Rechtskraftzeugnis erstellt.
Gast

#5

17.11.2006, 15:35

Du holst dir ein Notfristzeugnis von der Geschäftsstelle des nächsthöheren Gerichts. Dann ab damit zum Gericht I. Instanz.
Jimmy
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#6

17.11.2006, 15:36

Und bei Zivilsachen muss ein Notfristattest des nächsthöheren Gerichts eingeholt werden, dass keine Berufung eingelegt worden ist. Mit diesem Attest kann man dann Rechtskraftvermerk beim das Urteil verkündende Gericht einholen.
Jimmy
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#7

17.11.2006, 15:37

Verdammt! zu langsam. :P
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#9

17.11.2006, 15:50

sorry, aber was schreibt ihr da, man MUSS ein Notfristattest haben und bei Familiensachen wird der REchtskraftvermerk von Amts wegen erteilt?!?!

das ist quatsch. Das Notfristattest KANN man vorher einholen (beim Berufungsgericht) und dann damit zum Rechtspfleger der I. Instanz laufen und der erteilt dann sofort den Rechtskraftvermerk. Notwendig ist das allerdings nur, wenn Gefahr im Verzug ist, d.h. man schnell vollstrecken will oder so

man kann den REchtskraftvermerk auch direkt bei der I. Instanz beantragen, dauert dann aber ca. ne Woche oder länger, weil der dann von Amts wegen bei der II. Instanz anfragt, ob Berufung eingelegt wurde (machen wir immer so)

so und der REchtskraftvermerk wird nur "von Amts wegen" erteilt, wenn die Partei nicht vertreten ist (und natürlich keine Ahnung von solchen Sachen hat) dann "denkt das Gericht mit" ;-)
Gast

#10

17.11.2006, 15:50

Sorry, mir war gerade so :oops:
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