Hallo Liebe Forumsmitglieder,
bin neu hier und ehrlich gesagt auch Neuling auf dem Gebiet Insolvenz/Forderungsanmeldung.
Deshalb hätte ich da eine Frage an Euch und hoffe, mit Dank im voraus, auf eine schnelle Antwort.
und zwar geht es um folgendes:
Wer muss/darf die Forderungsanmeldung unterzeichnen?
muss das ein Geschäftsführer oder ggf.Prokurist machen, oder kann Ich (Angestellte Buchhaltung/Debitorenmanagement) unter Zusatz von "Im Auftrag" (i.A.) diese unterschreiben ?????
ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Dankeschön+
Gruß
Nicole
Frage zur Forderungsanmeldung
Bin zwar nicht Pepsi, aber antworte trotzdem gerne. ZV heißt Zwangsvollstreckung.
Wie bist du auf dieses Forum gekommen.
Aber trotzdem willkommen hier
Wie bist du auf dieses Forum gekommen.
Aber trotzdem willkommen hier
Hallo,
war auf der Suche im Internet nach einer Antwort auf meine Frage, habe aber nichts gefunden und so bin ich auf dieses Forumm gestoßen.
Habe aber gerade das Gefühl hier nicht wirklich willkommen zu sein
ich dachte ich bekomme hier schnell zu einer Antwort. hm...??
bin ganz einfache kaufm. Angestellte und benötige alt auf schnellem Wege diese Info
Darf man mir hier diese Info gar nicht geben?
wenn ja, dann bin ich hier wohl leider falsch gelandet.
Gruß
Nicole
war auf der Suche im Internet nach einer Antwort auf meine Frage, habe aber nichts gefunden und so bin ich auf dieses Forumm gestoßen.
Habe aber gerade das Gefühl hier nicht wirklich willkommen zu sein
ich dachte ich bekomme hier schnell zu einer Antwort. hm...??
bin ganz einfache kaufm. Angestellte und benötige alt auf schnellem Wege diese Info
Darf man mir hier diese Info gar nicht geben?
wenn ja, dann bin ich hier wohl leider falsch gelandet.
Gruß
Nicole
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
doch, ich fragte nur ob du ne Angestellte bist oder jemand privates.. dann dürften wir nämlich keine Auskunft geben
aber ich hab nicht geantwortet, weil ich das nicht weiß (bei mir unterschreibt das der Chef )
aber ich hab nicht geantwortet, weil ich das nicht weiß (bei mir unterschreibt das der Chef )
ok...hab das Forum etwas mehr angeschaut....
so wie es aussieht dürft ihr hier keine Rechtsberatung geben ??
ist ja auch ok+verständlich.
Allerdings würde Ich meine Frage ja irgendwo im Internet bestimmt beantwortet finden, aber dazu habe ich leider die Zeit nicht und es ist ja auch keine Rechtberatung sondern nur eine Auskunft über eine gesetzliche Bestimmung.
Deshalb hoffte ich, hier schnell eine Anwort zu bekommen und hoffe es immer noch
Gruß
Nicole
so wie es aussieht dürft ihr hier keine Rechtsberatung geben ??
ist ja auch ok+verständlich.
Allerdings würde Ich meine Frage ja irgendwo im Internet bestimmt beantwortet finden, aber dazu habe ich leider die Zeit nicht und es ist ja auch keine Rechtberatung sondern nur eine Auskunft über eine gesetzliche Bestimmung.
Deshalb hoffte ich, hier schnell eine Anwort zu bekommen und hoffe es immer noch
Gruß
Nicole
Hallo Nicole,
eigentlich sollte der Forderungsinhaber die Anmeldung unterschreiben ... oder halt der Prozessbevollmächtigte. Wenn es in Eurer Firma so geregelt ist, dass Du eine Vollmacht (die sich auf Insolvenzverfahren bezieht) hast, kannst Du die Anmeldung auch i.V. unterschreiben. Die Vollmacht muss dann auch in Kopie beigefügt werden.
Wenn Du i. A. unterschreibst, kann es sein, dass der Insolvenzverwalter die Anmeldung nicht anerkennt.
Bei uns in der Firma ist es so, dass unsere GF unseren Juristen eine Prozessvollmacht erteilt haben, so dass wir nicht jedes Mal die GF bzw. einen GF und einen Prokuristen für die Anmeldung benötigen.
Wenn Ihr also häufiger Insolvenzverfahren habt, wäre meiner Meinung nach eine Vollmacht sinnvoll.
Alternativ könnt Ihr natürlich auch einen Anwalt Eurer Wahl mit der Wahrnehmung Eurer Interessen beauftragen , aber auch der bräuchte dann eine Vollmacht, um die Anmeldung für Euch vorzunehmen.
eigentlich sollte der Forderungsinhaber die Anmeldung unterschreiben ... oder halt der Prozessbevollmächtigte. Wenn es in Eurer Firma so geregelt ist, dass Du eine Vollmacht (die sich auf Insolvenzverfahren bezieht) hast, kannst Du die Anmeldung auch i.V. unterschreiben. Die Vollmacht muss dann auch in Kopie beigefügt werden.
Wenn Du i. A. unterschreibst, kann es sein, dass der Insolvenzverwalter die Anmeldung nicht anerkennt.
Bei uns in der Firma ist es so, dass unsere GF unseren Juristen eine Prozessvollmacht erteilt haben, so dass wir nicht jedes Mal die GF bzw. einen GF und einen Prokuristen für die Anmeldung benötigen.
Wenn Ihr also häufiger Insolvenzverfahren habt, wäre meiner Meinung nach eine Vollmacht sinnvoll.
Alternativ könnt Ihr natürlich auch einen Anwalt Eurer Wahl mit der Wahrnehmung Eurer Interessen beauftragen , aber auch der bräuchte dann eine Vollmacht, um die Anmeldung für Euch vorzunehmen.
Viele Grüße
ich
ich