Neuzustellung Mahnbescheid - Hauptforderung bezahlt

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Silwyna
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#1

03.06.2009, 15:18

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe MB beantragt, der konnte nicht zugestellt werden. Bevor ich Antrag auf Neuzustellung beantragen konnte, hat der Schuldner die Hauptforderung direkt an den Mdt. gezahlt, kurz darauf auch unsere Kostenrechnung für das Aufforderungsschreiben.

Offen sind jetzt eigentlich nur noch die Gerichtskosten für den MB sowie Kosten für Gewerbeauskunft und restliche Zinsen. Und für die Beantragung des MBs bekommen wir doch eigentlich auch noch die Verfahrensgebühr, oder? Auch wenn der noch nicht zugestellt ist?

Was ich eigentlich wissen möchte: Wie mache ich dass denn jetzt mit der Neuzustellung des MB? Auf mehrere Mahnungen, die restlichen Kosten zu bezahlen, reagiert der Schuldner nicht. Also würde ich das Mahnverfahren gerne fortsetzen. Auf dem Formular kann ich aber nirgends Zahlungen eingeben. Wenn ich den so rausschicke, legt der Schuldner doch bestimmt Widerspruch ein, weil er ja die Hauptforderung und unsere außergerichtlichen Kosten schon bezahlt hat (und dann müssten wir ja noch mehr GK einzahlen, um das im streitigen Verfahren geltend zu machen).

Ich hatte überlegt, an das Formular ein Anschreiben mitanzufügen, auf dem ich die Zahlungen aufführe, aber ich hab Angst, dass das Gericht dann sagt, da ja Haupt- und Nebenforderung schon bezahlt ist, wäre das Verfahren beendet.

Was würdet ihr machen? Mein Chef hätte das Geld gerne ...
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[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Juno
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#2

09.06.2009, 19:00

Mach doch einen Schriftsatz an das Mahngericht und in dem du erstens die Neuzustelllung des MB beantragst und zweitens die Zahlungen angibst. Wurde bei den damaligen Zahlungen angegeben, worauf sie verrechnet werden sollen? Ansonsten würde ich die Zahlung nach § 367 BGB verrechnen und somit ist ja noch ein Rest Hauptforderung offen.
Du hast aber auch die Möglichkeit, den Rechtspfleger beim AG anzurufen. Die haben es meistens lieber, man fragt telefonisch nach. Wird denen dann der Antrag vorgelegt, wissen diese ja schon Bescheid, wo das Problem liegt. Auch wird das Risiko einer Monierung erspart und das spart schließlich auch Zeit und Arbeit.
[b]Vergiss den Prinzen und sein Pferd - Ich will einen Vampir mit VOLVO![/b]
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Silwyna
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#3

11.06.2009, 08:14

Vielen, vielen Dank!!! So ungefähr hatte ich mir das jetzt auch gedacht. Daran, die Zahlungen einfach nicht direkt auf die HF zu verrechnen, hab ich allerdings gar nicht gedacht. Danke!!!
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