Hallo hgabe da mal ne frage:
Habe gegen 2 mandanten (2 Firmen) die festsetzung gegen die eigene partei gem. § 11 RVG beantragt. Von unserer Kostenrechnung wurde von beiden mandanten garnichts bezahlt.
Nun hab ich den Festsetzungsbeschluss gem. § 11 gegen beide mandanten.
Nun erfahre ich die eine firma ist insolvent. wir können die forderung anmelden.
meine frage nun; was ist mit der erhöhungsgebühr? im KfB gem. § 11 steht dass der betrag gesamtschuldnerisch zu zahlen ist, jedoch nicht die Erhöhungsgebühr.
Vollstrecke ich nun wegen des gesamten betrages, also auch wegen der erhöhrungsgebühr gegen die mandatin die NICHT insoolvent ist?
Melde ich gleichzeitig die Forderung gegen die insolvente partei an in höhe der gesamten forderung also auch wegen der erhöhungsgebühr oder lass ichdie da weg?
von der einen partei, die pleite ist, kann ich die erhöhungsgeb und sonst auch nichts mehr geltend machen.
wie kann ich hier in der vollstreckung und in der forderungsanmeldung gegen beide mandanten am besten vorgehen bzw,. in welcher höhe jeweils?
Vollstreckung gegen 2 Mandanten, einer ist insovent
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meine frage nun; was ist mit der erhöhungsgebühr? im KfB gem. § 11 steht dass der betrag gesamtschuldnerisch zu zahlen ist, jedoch nicht die Erhöhungsgebühr.
Steht im KFB drin, dass die Erhöhungsgebühr nicht gesamtschuldnerisch gezahlt wird oder was?
Ich würde gegen den einen vollstreckung und bei dem anderen die Forderung anmelden und jeweils eine Kopie des Auftrages bzw. der Anmeldung bei dem anderen dran machen.
Steht im KFB drin, dass die Erhöhungsgebühr nicht gesamtschuldnerisch gezahlt wird oder was?
Ich würde gegen den einen vollstreckung und bei dem anderen die Forderung anmelden und jeweils eine Kopie des Auftrages bzw. der Anmeldung bei dem anderen dran machen.
Ich gehe mal davon aus, dass, wenn der Inso-Verw den KfB sieht, er der Meinung sein wird, dass Ihr erst einmal die ZV gegen die andere Firma ausprobieren solltet. Vielleicht bekommt ihr da ja euer Geld, dann hat nämlich die andere Firma sich die Hälfte des Betrages von der insolventen Firma zurückzuholen.
Ich würde so vorgehen:
Rücksprache mit InsoVerw. Dann die Forderung zwar komplett anmelden aber trotzdem die ZV bezüglich der anderen Firma einleiten. Wenn dann Geld eingegangen ist bzw. die Sache evtl. durch Zahlung komplett erledigt ist, kann man die Forderungsanmeldung doch wieder zurücknehmen (gehe ich mal davon aus).
Wie gesagt, ich würde da aber vorher mit dem Insoverw Rücksprache nehmen. So ein Fall ist ja schon recht selten.
Gruß Nina
Ich würde so vorgehen:
Rücksprache mit InsoVerw. Dann die Forderung zwar komplett anmelden aber trotzdem die ZV bezüglich der anderen Firma einleiten. Wenn dann Geld eingegangen ist bzw. die Sache evtl. durch Zahlung komplett erledigt ist, kann man die Forderungsanmeldung doch wieder zurücknehmen (gehe ich mal davon aus).
Wie gesagt, ich würde da aber vorher mit dem Insoverw Rücksprache nehmen. So ein Fall ist ja schon recht selten.
Gruß Nina