Schuldenbereinigungsplan

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Gast

#1

14.11.2006, 11:10

Hi, ich hab da mal ein paar Fragen an alle, die sich mit dem obigen Thema auseinandersetzen.

Erstmal zur Info:
Ich mache gerade mein erstes Schuldenbereinigungsverfahren. Die Gläubiger sind alle angeschrieben, mittlerweile liegen auch alle Forderungsaufstellungen vor. Jetzt wollen wir einen flexiblen Nullplan anbieten. Dazu fertige ich gerade einen Schuldenbereinigungsplan, der alle relevanten Daten enthalten soll. Da wir weder ein Insolvenzprogramm noch Excel haben, versuche ich das Ganze mit einem ähnlichen Programm wie Excel hinzubekommen.

Ich habe wenig Hintergrundwissen in diesem Bereich und weiß z. B. nicht, ob ich jetzt die Zinsen, die ja von den Gläubigern auf einen bestimmten Tag hin ausgerechnet wurden, neu berechnen muss bis heute oder ob ich sie einfach übernehmen kann. Das wäre aber allerdings unlogisch, da die Daten dann ja nicht aktuell sind und auch nicht vergleichbar.

Wie macht ihr das denn? Legt ihr für alle Gläubiger im Programm (bei uns z.B. RA-Micro) ein Forderungskonto an?

Wie geht man da überhaupt am besten vor? Ich habe mir mal ein paar Schreiben als Muster kopiert, wobei mir aufgefallen ist, dass die Tabellen, also die außergerichtlichen Schuldenbereinigungspläne, oft ganz unterschiedlich aufgebaut sind.

Vielleicht hat jemand eine Empfehlung für mich?

Danke im Voraus!
Heidi
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 21.06.2006, 13:03
Beruf: Schulungsreferentin
Wohnort: Freiburg
Kontaktdaten:

#2

14.11.2006, 15:10

Hallöchen,

wir machen fast täglich solche Pläne. Wir nehmen immer die uns übermittelte Forderung. Die Zinsen,seit Mitteilung der Forderung, lassen wir unberücksichtigt. Sonst wird man ja nie fertig, wenn mal von allen Gläubigern noch die Zinsen dazurechnen muss. Da ihr eh einen flexibeln Nullplan macht, kann man davon ausgehen, dass dieser abgelehnt wird.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß Heidi
Gast

#3

14.11.2006, 21:17

Hallo Heidi,
danke für Deine schnelle Antwort, ich denke Du konntest mir schon etwas weiterhelfen. Mich würde aber auch nochmal so allgemein interessieren, wie das in Kanzleien, die tagtäglich damit zu tun haben, überhaupt so gehandhabt wird. Wieso kann man eigentlich davon ausgehen, dass der flexible Nullplan abgelehnt wird? Was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Nullplan und flexiblem Nullplan? Ich weiß, ich bin einfach noch Anfänger in diesem Fachbereich... ;-)
Benutzeravatar
Tweety
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 04.04.2006, 21:17
Kontaktdaten:

#4

15.11.2006, 20:53

Hallo Aspik,

ich arbeite in einem Inkassounternehmen und in der Tat lehnen wir auch so gut wie alle Schuldenbereinigungspläne ab.

Zu den Aufstellungen:
Ich find es immer total schwierig, wenn die Gläubiger nicht bezeichnet werden, sondern nur Nummern dort stehen. Bei meinetwegen 30 Gläubigern total unübersichtlich. Dann vergisst man die Nummer, muss wieder blättern welche Nr. man nun hatte etc pp.

Die meisten Schuldnerberatungen schlüsseln die Forderung auf nach
Gesamtforderung:
Hauptforderung, Kosten, Zinsen

dann gibts immer noch das Feld "Quote", "Bestritten" und "Abtretung liegt vor".

Dahinter folgen dann die Kästchen mit den möglichen Raten in den folgenden 6 Jahren. Wenn ihr aber eh einen Nullplan macht, reicht auch ein Feld. Ich frag mich immer, warum man 6 Felder mit 6 Nullen füllen muss.

Und ich find es halt immer praktisch, wenn direkt vorn im Anschreiben was von flexiblen Nullplan steht bzw. ob Geld zur Verfügung gestellt wird. Aber da bin ich wohl auch etwas faul :)

Wenn du noch Fragen hast, mir fällt bestimmt noch was ein

Gruß
Tweety
Im Zweifel gilt, was ich meine - nicht, was ich geschrieben habe.

;-)

Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht bei Bedarf jederzeit meine Meinung zu ändern
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#5

15.11.2006, 22:00

mich würde interessieren , wie oft die schuldnebereiningungspläne bei allen gläubigern Zustimmung finden.
Gast

#6

16.11.2006, 11:02

das würde mich auch interessieren...
@tweety: Was ist eigentlich mit den Feldern "Bestritten" und "Abtretung liegt vor", müssen die da mit rein? Ist das für die anderen Gläubiger wichtig? Naja ich weiß auch nicht so recht...
Heidi
Forenfachkraft
Beiträge: 163
Registriert: 21.06.2006, 13:03
Beruf: Schulungsreferentin
Wohnort: Freiburg
Kontaktdaten:

#7

16.11.2006, 11:29

Hallöchen,

also unsere Erfahrung ist, dass 95% der Schuldenbereinigungspläne scheitern. Es gibt bestimmt Gläubiger und Inkassobüros die egal wie hoch das Zahlungsangebot ist die Pläne ablehnen oder die Gläubiger stimmen nur zu, wenn mindestens zwischen 30 und 50% der Forderung beglichen werden.

Gruß Heidi
Gast

#8

16.11.2006, 12:06

Hallo Aspik,
wenn du RA-Micro hast, dann kannst du doch eine Insolvenzakte anlegen.

LG Linnea
Benutzeravatar
Tweety
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 04.04.2006, 21:17
Kontaktdaten:

#9

16.11.2006, 18:04

Anton79 hat geschrieben:mich würde interessieren , wie oft die schuldnebereiningungspläne bei allen gläubigern Zustimmung finden.
Bei uns ist es ähnlich wie Heidi schon sagt. Nullpläne werden grundsätzlich abgelehnt, Zahlungspläne, die insgesamt nicht 75 % der Gesamtforderung abdecken, außerdem auch.

@aspik:
Ob die Felder da rein MÜSSEN weiß ich gar nicht. Mir fällt nur auf, dass die meisten Schuldnerberatungen sie drin haben.
Im Zweifel gilt, was ich meine - nicht, was ich geschrieben habe.

;-)

Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht bei Bedarf jederzeit meine Meinung zu ändern
Antworten