Drittschuldnerklage - Was ist mit Kosten des Verfahrens?

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Jimmy
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#1

13.11.2006, 15:47

Wir haben gegen den Drittschuldner Klage erhoben, weil dieser keine Auskünfte erteilt hat. Vorm ArbG ist das ein Vergleich geschlossen worden. In diesem Vergleich wurden die Kosten dann gegeneinander aufgehoben. Dem Schuldner ist der Streit verkündet worden. Dieser hat sich überhaupt nicht geäußert. Muss unsere Mandantin nun die Kosten des Verfahrens tragen oder können die dem Schuldner irgendwie auferlegt werden?
Gast

#2

13.11.2006, 15:49

meines Erachtens ist es so, dass vor dem Arbeitsgericht jeder seine eigenen Kosten trägt.
Jimmy
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#3

13.11.2006, 16:06

ne ganz so einfach ist es nicht meines Erachtens. ich meine in der Schule gelernt zu haben, dass es sich dabei um Kosten der ZV handelt. kann nur derzeit nichts richtiges finden
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#4

13.11.2006, 16:06

Hallo,
habe mal gegoogelt, vielleicht ist hier was brauchbares dabei:

http://www.f12.parsimony.net/forum19972 ... /69933.htm


Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Jimmy
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#5

13.11.2006, 16:12

:thx
Das hilft doch schon einiges weiter. So in der Richtung hatte ich mir das auch gedacht. Aber leider (oder auch Gott sei Dank) wenig solcher Fälle. :wink:
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