Forderungsübergang/Insolvenzgeld

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Gast

#1

11.11.2006, 14:57

hallo zusammen,

habe eine kurze Frage, hoffe könnt mir weiterhelfen...
also kurz und knapp:

insolvenzgeldantrag ist lange gestellt, insolvenzverwalter und ein freier mitarbeiter der die steuerlichen sachen macht ist vorhanden.
ein vorschuss wurde gezahlt, jetzt kommt:
...die forderung des insolvenzverw. infolge des gewährten insol.geldes bestritten. insofern besteht [highlight=red]FORDERUNGSÜBERGANG[/highlight]...

was genau ist mit forderungsübergang gemeint????

lg
Gast

#3

12.11.2006, 02:30

das hilft mir auch nicht weiter, bis "äh" war ich auch schon...
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wifey
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#4

12.11.2006, 12:42

bei äh ... schließ ich mich doch direkt mal an :-P
Könntest Du vielleicht etwas ausführlicher beschreiben, wer da was gemacht hat wer Insolvenzantrag gestellt hat und was da wie zusammengehört? Der Insolvenzverwalter hat einen freien Mitarbeiter? Wer hat wem einen Vorschuss gezahlt? Und von wem kommt das Schreiben bezügl. des Forderungsüberganges???
:sorry aber :bahnhof
Viele Grüße

ich
Gast

#5

12.11.2006, 14:09

der antrag wurde natürlich von den mitarbeitern gestellt die das geld noch bekommen. die haben natürlich einen vorschuss aus der insokasse bekommen und jetzt kommt das wie oben bereits beschrieben mit dem forderungsübergang. und das weiss ich nicht was das bedeutet!
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wifey
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#6

12.11.2006, 20:49

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

Die Mitarbeiter einer Firma haben den Insolvenzantrag für die Firma gestellt, da sie keinen Lohn bekommen haben.
Daraufhin haben sie einen Teil des Geldes vom Insolvenzverwalter bekommen. Und wer schreibt das jetzt mit dem Forderungsübergang????

Sorry, bin zu blöd für diese Frage .... könnte mal jemand helfen, der das auf Anhieb versteht???
Viele Grüße

ich
Gast

#7

12.11.2006, 21:25

es geht sich um den insolvenzgeldantrag nicht insolvenzantrag (beides läuft). der anwalt der das geld eingeklagt hat -zusätzlich- hat dies jetzt bezüglich insolvenzgeld für die mitarbeiter geschrieben
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