Frage zur Forderungsanmeldung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Angeleye
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 19.10.2006, 15:37
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#1

10.11.2006, 08:39

Guten Morgen ihr Lieben,

ich hätte hier mal ein Problem und zwar soll ich die Forderung anmelden. Leider habe ich das schon sehr lange nicht mehr gemacht und die Vorlagen die ich habe sind nicht wirklich hilfreich.

Mein Problem liegt darin, dass ich auch die Kosten die uns entstanden sind anmelden möchte. Also die 1,3 VerfahrensG. Liege ich richtig, wenn ich die bei den Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, eintrage?

Ich weiß noch aus meiner letzten Kanzlei, dass wir noch Kosten für das Insolvenzverfahren geltend gemacht haben, ich glaube es war eine 1,0 VerfahrensG. Kann ich die auch noch geltend machen?
Steh echt aufm Schlauch derzeit. :(

Liebe Grüße
Tanja
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cobi
Forenfachkraft
Beiträge: 124
Registriert: 30.01.2006, 20:08
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#2

10.11.2006, 08:50

:moin

die Gebühr für die Forderungsanmeldung darfst du nicht mit anmelden, aber die vor der Verfahrenseröffnung entstandene Gebühr schon :D
:blumen
Gast

#3

10.11.2006, 09:02

Hallo Tanja,

ich möchte Cobi zustimmen: Gebühren vor Verfahrenseröffnung kannst Du anmelden, die Gebühr für die Forderungsanmeldung selbst nicht.
Angeleye
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 19.10.2006, 15:37
Wohnort: Aachen

#4

10.11.2006, 09:23

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :hurra
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