Wie füll ich die Vollmacht aus? (Insolvenzverfahren)

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Gast

#1

08.11.2006, 15:17

Hallo zusammen. Ich ich hab folgendes "Problem": Also ich habe unsere Forderung angemeldet und eine Originalvollmacht beigelgt, die unser Mandant bei der Erteilung des Mandats 1996 ausgefüllt hat. Es steht also nur drin: wegen Forderung. Solche Vollmachten habe ich immer Forderungsanmeldungen beigelegt und das hat immer gepasst. Bisher hat das also noch kein Insolvenzverwalter moniert aber jetzt schreibt der InsoVerw, dass ich ne "aktuelle Vollmacht" einreichen soll. Stört er sich daran, dass die Vollmacht so alt ist? Oder daran, dass als Grund "wegen Forderung" angegeben ist?
Minimaus

#2

08.11.2006, 15:20

Schreib beim Grund einfach Forderungsanmeldung hin. Mach ich auch immer
Minimaus

#3

08.11.2006, 15:22

Bei mir hat das bis jetzt eigentlich noch niemand moniert, wenn ich wegen: Forderungsanmeldung hingeschrieben habe. Was soll man denn sonst hinschreiben? wegen: Stinkkopf??? :-)
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Sunny
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#4

08.11.2006, 15:22

Oh mann, manche Inso-Verwalter nehmens aber ganz genau. Normalerweise ist Deine Vollmacht vollkommen ausreichend, insofern diese enthält, dass ihr auch für das Insolvenzverfahren beauftragt wurdet.

Aber machs, so wie Minimaus gesagt hat. Dann dürfte es eigentlich passen.
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Gast

#5

08.11.2006, 15:35

Wow, danke für die schnelle Antwort! Ich probiers mal so aus. Ich weiß auch nicht was der hat. Vielleicht gefällt ihm der Job nicht ;) Die Vollmacht ist schon vom Mandanten blanko unterschrieben auch ohne Datum und ich weiß nicht, wann der die unterschrieben hat. Da kann ich ja eigentlich irgendein Datum nehmen, das nach dem Schreiben des InsoVerw ist?! Eigentlich ne blöde Frage. ...Was soll ich sonst machen? ;)
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Pepsi
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#6

08.11.2006, 16:32

also ich denke er meint eher das Datum (ich schreibe manchmal auch gar nichts bei "wegen" rein)

Datum musst du ma im Kalender gucken, wann der Mdt da war, das Datum würde ich nehmen
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wifey
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#7

08.11.2006, 21:07

Also bei uns hat der Insolvenzverwalter moniert, dass unsere Anwälte keine Vollmacht "für Insolvenzverfahren" hatten sondern "nur" eine "einfache" Vollmacht für die Vertretung in Forderungsangelegenheiten und bei Gericht .... seitdem ich ausdrücklich "einschließlich Insolvenzverfahren" drinstehen habe, hat sich keiner mehr beschwert.
Viele Grüße

ich
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#8

08.11.2006, 21:09

Ach ja, und immer noch - bitte nicht vergessen - Rechtsabteilung und keine Kanzlei
Viele Grüße

ich
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#9

08.11.2006, 21:28

hm, in unserer VOllmacht steht alles drin ;-)
Gina

#10

10.11.2006, 19:38

Ich lasse mir sicherheitshalber immer ne gesonderte Vollmacht vom Mandanten unterschreiben, die ausdrücklich aussagt, dass diese Vollmacht für die Anmeldung der Forderung in Sachen X ./. Y erteilt wurde. Da sind einige Verwalter - incl. meiner Chefin - total pingelig. Versteh ich auch nicht, aber man fügt sich ja.... :?
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