Insolvenzanmeldung

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spatzn
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#1

08.11.2006, 12:26

Hi, Ihr Lieben, die Ihr mir immer geholfen habt.

Heute: Wie oft muss ich die Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter beifügen und müssen die Rechnungen vom Mandanten in Kopien oder Originalen beigefügt werden? Ich weiß nur, dass die Vollmacht im Original beigefügt werden muss und sich ausschließlich auf die Tätigkeit der Insolvenzanmeldung beziehen muss.

Muss bis Freitag, 10.11.06, beim Insolvenzverwalter sein.

Danke Euch.
Gast

#2

08.11.2006, 12:29

Das steht eigentlich alles auf dem "Beipackzettel". Anmeldung 2 x. Rechnungen, hm, habe ich noch nie drüber nachgedacht, schicke eh immer bloß Kopien raus.
nicole73
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#3

08.11.2006, 12:30

Hallo,

Forderungsanemdlungen sind immer 2-fach an den Verwalter zu schicken. Vollmacht im Original, Rechnungen in Kopie.

Liebe Grüße
Nicole
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wifey
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#5

08.11.2006, 12:47

grundsätzlich :zustimm - allerdings habe ich noch nie ne Originalvollmacht mitgeschickt - eigentlich von allem nur Kopien.

(Aber Achtung: es sind bei mir Prozessvollmachten von unseren GF für die Anwälte hier in der Rechtsabteilung)
Zuletzt geändert von wifey am 08.11.2006, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße

ich
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cobi
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#6

08.11.2006, 12:52

HI spatzn,

bitte die ganze Anmeldung in 2facher Ausfertigung beim IV einreichen. Und Rechnungen können in Kopie beigefügt werden, ebenso die Vollmacht.
Eine Ausfertigung der Anmeldung bleibt beim IV, die andere geht im Original zum Insolvenzgericht.

Gruß
cobi :D
:blumen
Bärchen

#7

08.11.2006, 13:50

Wir schicken hier auch immer die Original-Vollmacht und von den Rechnungen nur Kopien. Allerdings ZV-Unterlagen schicken wir auch im Original weg (muss ja), dann füge ich aber nicht die entsprechenden Rechnungen bei. Der Insolvenzverwalter sieht ja, dass der Schuldner die Forderung anerkannt hat.

Gruß Nina
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wifey
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#8

08.11.2006, 14:36

Ich bin immer noch :dagegen , dass die ZV-Unterlagen (inkl. Titel) im Original rausgeschickt werden müssen. Je nach Laune lege ich mich da auch gerne mit dem Insolvenzverwalter an :wippe
Viele Grüße

ich
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cobi
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#9

08.11.2006, 14:43

also uns interessiert es überhaupt nicht, wenn die ZV-Unterlagen nicht im Original vorliegen, Hauptsache man kann die Hauptforderung, Zinsen und Kosten anhand von Belegen nachweisen

Wenn ihr die Unterlagen im Original rausgebt, was macht das für Sinn :?:

Titel muss man nicht im Original beifügen, Forderung darf deshalb nicht bestritten werden, so machen wir es im Büro :)

@wifey wie rechtfertigt sich der InsOVerwalter dann? würd mich mal interessieren
:blumen
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Sunny
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#10

08.11.2006, 15:20

Ich schließe mich Cobi an. Auch uns interessiert es nicht, ob die ZV-Unterlagen in Kopie oder im Original vorliegen. Hauptsache die angemeldete Forderung ist ausreichend nachgewiesen.

@ wifey: Würde mich auch mal interessieren.
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