Hallo zusammen,
brauch mal kurz Eure Hilfe da ich irgendwie gerade eine Denkblockade hab.
Wenn ich einen Pfüb zurück nehmen will, muss ich das Schreiben doch ans AG schicken oder doch an den DRS?
Hat vielleicht jemand ein Beispiel für mich?
Danke.
LG Sunny
Rücknahme Pfüb
An beide wäre ne gute Alternative, so z.B. Liebe Leute, hiermit nehmen wir den Pfüb (bla bla bla) zurück. MfG. so würde ich es machen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 117
- Registriert: 11.09.2006, 13:41
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Hallo, so würde ich es auch machen: Sicherheitshalber mal beide anschreiben damit bist Du auf der sicheren Seite. Für gewöhnlich würde aber auch das Amtsgericht reichen. Mit lieben Grüßen das Sternchen
Einen schönen baldigen Feierabend!
Einen schönen baldigen Feierabend!
Ich schreibe nur den DS an.
Entweder wg. einer Ruhendstellung, weil Raten vereinbart wurden.
Oder wg. Erledigung, weil die Forderung vollständig beglichen ist.
Entweder wg. einer Ruhendstellung, weil Raten vereinbart wurden.
Oder wg. Erledigung, weil die Forderung vollständig beglichen ist.