Rücknahme Pfüb

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Sunny
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#1

06.11.2006, 15:42

Hallo zusammen,

brauch mal kurz Eure Hilfe da ich irgendwie gerade eine Denkblockade hab. :rumhack
Wenn ich einen Pfüb zurück nehmen will, muss ich das Schreiben doch ans AG schicken oder doch an den DRS?
Hat vielleicht jemand ein Beispiel für mich?

Danke.

LG Sunny
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Gast

#2

06.11.2006, 16:19

An beide wäre ne gute Alternative, so z.B. Liebe Leute, hiermit nehmen wir den Pfüb (bla bla bla) zurück. MfG. so würde ich es machen.
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Sunny
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#3

06.11.2006, 16:20

Danke Vivi. Hast mir schon geholfen. :-)
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sternchen290681
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#4

06.11.2006, 16:31

:!: Hallo, so würde ich es auch machen: Sicherheitshalber mal beide anschreiben damit bist Du auf der sicheren Seite. Für gewöhnlich würde aber auch das Amtsgericht reichen. Mit lieben Grüßen das Sternchen :D

Einen schönen baldigen Feierabend! :P
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Sunny
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#5

06.11.2006, 16:56

Auch Dir nochmal Danke, Sternchen.

LG und auch für Dich einen schönen baldigen Feierabend.
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na

#6

06.11.2006, 21:24

Ich schreibe nur den DS an.

Entweder wg. einer Ruhendstellung, weil Raten vereinbart wurden.

Oder wg. Erledigung, weil die Forderung vollständig beglichen ist.
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Sunny
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#7

06.11.2006, 21:49

so und ich hab jetzt die Qual der Wahl, na.

:-) Aber danke trotzdem.
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Sunny
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#9

07.11.2006, 13:14

Wie darf ich Deine Smileys jetzt verstehen? :-)
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na

#10

07.11.2006, 17:40

@Sunny: Das es mir unangenehm ist, dass ich Dich durcheinander gebracht habe!!!
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