Rücknahme Pfüb

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Feierabend
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#11

07.11.2006, 17:57

Also, wenn der PÜ schon erlassen und zugestellt ist, schreib ich auch nur noch den Drittschuldner an. Dann hat das AG ja nicht wirklich mehr was damit zu tun...?!!! Weitergeholfen?
Gruß, Manu
"...es kann ja nicht immer regnen..."
na

#12

07.11.2006, 18:07

Genau!

Wenn der PfÜb noch gar nicht erlassen wurde, schreibe ich nur das Gericht an (außer es wurde ein VZV ausgesprochen).

Wenn der PfÜb erlassen, aber noch nicht zugestellt wurde, dann schreibe ich aber nur den DS an,

...der Ihnen in Kürze zugestellte PfÜb.... bla bla...

denn das AG hat ja den PfÜb schon an die GVZ-Verteilerstelle weitergeleitet.

Um zu verhindern, dass der PfÜb zugestellt wird, rufe ich bei Gericht an! Das funktioniert auch manchmal, wenn er noch nicht an die GVZ-Verteilerstelle weitergeleitet wurde.
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Sunny
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#13

07.11.2006, 21:42

@ na: Schmarrn, das hat schon gepasst. Das war vorher nur ein Spaß meinerseits gewesen, das mit der Qual der Wahl. Bin doch froh über jede Hilfe von Euch.

LG :-)
Zuletzt geändert von Sunny am 08.11.2006, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
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nicole73
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#14

07.11.2006, 21:50

hallo,

Pfüb wurde beim AG beantragt und nur da braucht er auch mit Angabe des Aktenzeichens zurückgenommen werden.
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Sunny
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#15

08.11.2006, 09:17

@ manu und na:

Danke nochmal für Eure Hilfe. Der Pfüb war schon erlassen nur noch nicht zugestellt, deshalb hab ich mich an Euren Rat gehalten und den DS angeschrieben.

LG
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