KFB zahlen bei Berufungseinlegung?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Minimaus

#11

08.11.2006, 11:01

Dann legt doch einfach Beschwerde ein. Dann dauert es doch auch wieder, bis das Gericht alles bearbeitet hat. Aber warum wollt Ihr den KFB nicht bezahlen?
wild.diva
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 08.06.2006, 21:04
Wohnort: Darmstadt

#12

08.11.2006, 13:32

Naja, das ist viel Geld für den Mandanten... Deshalb wollte mein Chef wahrscheinlich wissen, ob er den KFB zahlen muss. Mal abwarten...
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#13

08.11.2006, 14:44

@Minimaus: das kostet aber auch Geld ;-)

@wild: jo müsst ihr, aber wie gesagt evtl. bekommt er sein Geld ja wieder
Gina

#14

10.11.2006, 19:44

Der KFB ist ein vollstreckbarer Titel, der auch unabhängig vom Urteil vollstreckt werden kann. Entweder bei der Gegenseite um Aufschub bis zum Ende des Verfahrens bitten oder Hinterlegung anbieten. Wenn die Gegenseite auf Zahlung besteht, hilft es nix.... Falls in der II. Instanz obsiegt wird, einfach den gezahlten Betrag auch festsetzen lassen....

Anderes sehe ich hier nicht.... Gegenvorstellungen ?
Antworten