Katalognummer f. Rückerstattung aus Widerruf

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Steffen_G

#1

05.11.2006, 23:34

Hallo!

Mandant hat einen Kaufvertrag widerrufen (Ebay). Die Ware wurde zurückgesandt und ist der Gegenseite auch nachweislich zugegangen. Der Kaufpreis wurde aber trotz zwei Mahnungen nicht erstattet.

Welche Katalognummer trage ich nun für die Kaufpreisforderung in den Mahnbescheid ein?

Ich dachte an Nummer 37, da der Kaufvertrag quasi nicht mehr existent ist und somit kein Rechtsgrund mehr für den Kaufpreis vorliegt.

Vielen Dank im Voraus.
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#2

06.11.2006, 08:30

was ist denn nummer 37? hab den katalog jetzt nicht vor mir..
Steffen_G

#3

06.11.2006, 10:03

Nummer 37 ist "ungerechtfertigte Bereicherung".
Gast

#4

06.11.2006, 10:30

@steffen, hatte ich auch schon einmal, habe MB mit der gleichen Katalognummer gemacht. Hat funktioniert.
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Sunny
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#5

06.11.2006, 10:49

Kann mich Isa nur anschließen.
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leilani
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#6

06.11.2006, 10:51

Hatten mal so eine ähnliche Sache (AG Uelzen). Da habe ich bei unter "Sonstiger Anspruch" geschrieben: "Rückerstattung des Kaufpreises für ... (ebay Auktion)", das hat prima funktioniert. Kommt aber wohl immer auch auf´s AG an...

Nerven nur mich diese Angelegenheiten die auf Grund von Auktionen entstehen oder Euch auch?

LG leilani
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#7

06.11.2006, 13:09

Ungerechtfertigte Bereichung habe ich in so einem Fall auch mal als Katalognummer angegeben, müsste auf jeden Fall klappen. Ist es nicht auch so, dass das Gericht die Katalognummer sowieso nicht prüft, da es überhaupt nicht weiß, um was für eine Forderung es letztendlich geht... Die Gegenseite wird gegen die Katalognummer sicher nicht vorgehen, sondern wenn, schon gegen den gesamten Anspruch. Daher ist es wohl eigentlich garnicht so schlimm, wenn die Katalognummer nicht 100%ig zutreffend ist oder?
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wifey
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#8

06.11.2006, 14:48

ich stimme auch für "ungerechtfertigte Bereicherung"
Viele Grüße

ich
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blackcat
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#9

06.11.2006, 15:35

:zustimm
Steffen_G

#10

06.11.2006, 19:51

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde die Nr. 37 nehmen.

Grüße

Steffen
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