Hallo!
Mandant hat einen Kaufvertrag widerrufen (Ebay). Die Ware wurde zurückgesandt und ist der Gegenseite auch nachweislich zugegangen. Der Kaufpreis wurde aber trotz zwei Mahnungen nicht erstattet.
Welche Katalognummer trage ich nun für die Kaufpreisforderung in den Mahnbescheid ein?
Ich dachte an Nummer 37, da der Kaufvertrag quasi nicht mehr existent ist und somit kein Rechtsgrund mehr für den Kaufpreis vorliegt.
Vielen Dank im Voraus.
Katalognummer f. Rückerstattung aus Widerruf
@steffen, hatte ich auch schon einmal, habe MB mit der gleichen Katalognummer gemacht. Hat funktioniert.
- leilani
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Hatten mal so eine ähnliche Sache (AG Uelzen). Da habe ich bei unter "Sonstiger Anspruch" geschrieben: "Rückerstattung des Kaufpreises für ... (ebay Auktion)", das hat prima funktioniert. Kommt aber wohl immer auch auf´s AG an...
Nerven nur mich diese Angelegenheiten die auf Grund von Auktionen entstehen oder Euch auch?
LG leilani
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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Ungerechtfertigte Bereichung habe ich in so einem Fall auch mal als Katalognummer angegeben, müsste auf jeden Fall klappen. Ist es nicht auch so, dass das Gericht die Katalognummer sowieso nicht prüft, da es überhaupt nicht weiß, um was für eine Forderung es letztendlich geht... Die Gegenseite wird gegen die Katalognummer sicher nicht vorgehen, sondern wenn, schon gegen den gesamten Anspruch. Daher ist es wohl eigentlich garnicht so schlimm, wenn die Katalognummer nicht 100%ig zutreffend ist oder?
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde die Nr. 37 nehmen.
Grüße
Steffen
danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde die Nr. 37 nehmen.
Grüße
Steffen