Mahnverfahren - streitiges Verfahren
Verfasst: 04.03.2009, 16:34
Hallo,
ich habe in eigener Sache ein paar Mahnbescheide wegen RA-Gebühren gemacht. Nun wird ja angegeben, dass beim streitigen Verfahren für den Fall des Widerspruchs das Gericht des Schuldners zuständig ist. Mein Chef behauptet nun, dass wir dort nicht das zuständige Gericht des Schuldners, sondern das Gericht für unseren Bezirk eingeben können, weil ja die Beratung etc. in unserem Büro stattgefunden hat.
Hat das schon mal jemand gehört, dass man das so machen kann?
Und falls ja, wo steht da was drüber?
Also ich kann nichts finden.
Ich danke schon einmal für eure Hilfe
ich habe in eigener Sache ein paar Mahnbescheide wegen RA-Gebühren gemacht. Nun wird ja angegeben, dass beim streitigen Verfahren für den Fall des Widerspruchs das Gericht des Schuldners zuständig ist. Mein Chef behauptet nun, dass wir dort nicht das zuständige Gericht des Schuldners, sondern das Gericht für unseren Bezirk eingeben können, weil ja die Beratung etc. in unserem Büro stattgefunden hat.
Hat das schon mal jemand gehört, dass man das so machen kann?
Und falls ja, wo steht da was drüber?
Also ich kann nichts finden.
Ich danke schon einmal für eure Hilfe