Hallo alle zusammen,
ich habe folgende Frage:
wir waren in einem Mahnverfahren tätig, MB usw.
gegen diesen MB wurde Widerspruch eingelegt
wir haben daraufhin die GeKo gezahlt und das Schreiben erhalten, dass wir unseren Anspruch begründen sollen
so nun zahlte der Schuldner aber die Forderung und unsere Kosten waren das Einzige, was noch ausstand, woraufhin wir in der Anspruchsbegründung nur unsere Kosten einbezogen haben
Nun hatte wir einen KFA gestellt (Streitwert gerichtliches Verfahren = Streitwert im Mahnverfahren)
Das Gericht bemängelt das jedoch mit der Begründung, dass nur unsere Kosten GEgenstandswert seien.
Ich bin mir da nicht ganz sicher, wann denn nun eigentlich die Verfahrensgebühr angefallen ist, bitte helft mir bei diesem kleinen Problem
Liebe Grüße aus Berlin
Niesel
Wann entsteht die Verfahrensgebühr bei Widerspruch gegen MB?
hier musst du mal noch mit ein paar Daten rüberwandern.
WANN widerspruch, Anspruchsbegründung, Zahlung etc
WANN widerspruch, Anspruchsbegründung, Zahlung etc
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Die 1,3 VG Nr. 3100 entsteht mit Antrag auf Abgabe ans streitige Gericht, vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 18. Aufl., Nr. 3305-3308 VV Rn. 53.
Sehe ich auch so - die 1,3er VG entsteht bei Abgabe ans zuständige Gericht - wegen der Kosten: Ich denke auch, dass hier als GW nur die RA-Kosten genommen werden können - denn nur um die geht es ja.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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also erst kam der Widerspruch, dann einige Tage später das Schreiben des Gerichts, dass das VErfahren an das und das GEricht abgegeben wurde, Anspruchsbegründung usw.
Wieder einige TAge später traf dann die Zahlung der Forderung ein
Genau das ist der Punkt, den ich meine, wann genau entsteht die GEbühr? Mit dem SChreiben vom GEricht, mit GeKo Zahlung oder mit Anspruchsbegründung?
Ich weiß nicht, vielleicht ist heute einfach nur nicht mein Tag, dass ich das nicht raffe.
Wieder einige TAge später traf dann die Zahlung der Forderung ein
Genau das ist der Punkt, den ich meine, wann genau entsteht die GEbühr? Mit dem SChreiben vom GEricht, mit GeKo Zahlung oder mit Anspruchsbegründung?
Ich weiß nicht, vielleicht ist heute einfach nur nicht mein Tag, dass ich das nicht raffe.
im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht aber auch, dass es umstritten ist, dass man die 1,3 VG erstattet bekommt, wenn man zB das Kreuzchen im MB drinne hat und dann nur die GK einzahlt.
na und?
es geht hier darum, dass man ja entweder ein kreuz macht ODER einen Schriftsatz. Beide Male bekommst du ein Schreiben vom Gericht.
es geht hier darum, dass man ja entweder ein kreuz macht ODER einen Schriftsatz. Beide Male bekommst du ein Schreiben vom Gericht.