Wann entsteht die Verfahrensgebühr bei Widerspruch gegen MB?

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niesel
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#1

27.02.2009, 11:52

Hallo alle zusammen,

ich habe folgende Frage:

wir waren in einem Mahnverfahren tätig, MB usw.
gegen diesen MB wurde Widerspruch eingelegt

wir haben daraufhin die GeKo gezahlt und das Schreiben erhalten, dass wir unseren Anspruch begründen sollen

so nun zahlte der Schuldner aber die Forderung und unsere Kosten waren das Einzige, was noch ausstand, woraufhin wir in der Anspruchsbegründung nur unsere Kosten einbezogen haben

Nun hatte wir einen KFA gestellt (Streitwert gerichtliches Verfahren = Streitwert im Mahnverfahren)

Das Gericht bemängelt das jedoch mit der Begründung, dass nur unsere Kosten GEgenstandswert seien.

Ich bin mir da nicht ganz sicher, wann denn nun eigentlich die Verfahrensgebühr angefallen ist, bitte helft mir bei diesem kleinen Problem

Liebe Grüße aus Berlin
Niesel
gkutes

#2

27.02.2009, 11:54

hier musst du mal noch mit ein paar Daten rüberwandern.
WANN widerspruch, Anspruchsbegründung, Zahlung etc
Xuka
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#3

27.02.2009, 12:02

Die 1,3 VG Nr. 3100 entsteht mit Antrag auf Abgabe ans streitige Gericht, vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 18. Aufl., Nr. 3305-3308 VV Rn. 53.
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#4

27.02.2009, 12:35

Sehe ich auch so - die 1,3er VG entsteht bei Abgabe ans zuständige Gericht - wegen der Kosten: Ich denke auch, dass hier als GW nur die RA-Kosten genommen werden können - denn nur um die geht es ja.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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niesel
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#5

27.02.2009, 12:51

also erst kam der Widerspruch, dann einige Tage später das Schreiben des Gerichts, dass das VErfahren an das und das GEricht abgegeben wurde, Anspruchsbegründung usw.
Wieder einige TAge später traf dann die Zahlung der Forderung ein

Genau das ist der Punkt, den ich meine, wann genau entsteht die GEbühr? Mit dem SChreiben vom GEricht, mit GeKo Zahlung oder mit Anspruchsbegründung?

Ich weiß nicht, vielleicht ist heute einfach nur nicht mein Tag, dass ich das nicht raffe. :)
Xuka
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#6

27.02.2009, 14:00

Nach Deiner Sachverhaltsschilderung fällt die VG aus dem gesamten Streitwert an, da der Schuldner erst nach Abgabe ans Prozessgericht gezahlt hat.
niesel
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#7

27.02.2009, 16:02

OK vielen Dank, ich versuche das mal meinem Chef zu erläutern und anschließend dem Gericht beizubringen

Wenns klappt, melde ich mich
gkutes

#8

27.02.2009, 16:06

im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht aber auch, dass es umstritten ist, dass man die 1,3 VG erstattet bekommt, wenn man zB das Kreuzchen im MB drinne hat und dann nur die GK einzahlt.
niesel
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#9

04.03.2009, 07:50

ja das mag sein, aber ich habe noch einmal in der akte geguckt und da ist auch das schreiben vom gericht drin, dass das verfahren an das zuständige ag abgegeben wurde
gkutes

#10

04.03.2009, 09:35

na und?
es geht hier darum, dass man ja entweder ein kreuz macht ODER einen Schriftsatz. Beide Male bekommst du ein Schreiben vom Gericht.
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