Vollstreckung GmbH nach polnischem Recht

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refana87
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#1

25.10.2006, 08:38

Hallo ich stehe hier grad voll auf dem Schlauch.

Also wir haben einen KFB, der auch zugestellt wurde. Der Gläubiger (Beklagter) hat seinen Hauptsitz in Polen und eine Zweigniederlassung in Deutschland. So jetzt habe ich nach Deutschland einen ZVA gestellt und dann kam die Mitteilung vom GV, dass die Firma nach unbekannt verzogen sei. Darauf hin habe ich mit dem GV telefoniert und der hat gesagt, dass die nach Polen abgehauen sind. So im Handelsregister steht auch GmbH nach polnischem Recht und das der Hauptsitz in Vroclaw ist aber mehr auch nicht. Was für Möglichkeiten habe ich hier jetzt?
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leilani
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#2

25.10.2006, 08:58

Hmm, also brauchst Du die vollständige Adresse, oder sehe ich das falsch?
Googeln, Internationale Auskunft? Wenn Du die Telefonnumer hast, würde ich da einfach mal anrufen, bzw. anrufen lassen (von jemanden der polnisch spricht) und die Adresse erfragen. Hab ich in einem ähnlichen Fall auch schon mal so gemacht. Je nachdem, welche Branche das ist, eben einfach sagen, Du bist in der gleichen Branche, wolltest den ein Angebot/Auftrag/Infos zuschicken und bräuchtest dafür eben die Adresse und Ansprechpartner bzw. GF.

Aber korrigier mich, wenn mein Tipp in die völlig falsche Richtung geht.

Wenn Du ein Problem mit dem polnischen Recht hast, würde ich einfach mal versuchen, jemanden zu finden, der das für Euch in Polen übernehmen kann bzw. es gibt vielleicht sogar einen polnischen Anwalt in Eurer Stadt? Vielleicht können die Dich aufklären bzgl. der ZV in Polen?

LG leilani
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refana87
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#3

25.10.2006, 09:07

Hmm also ich kenn jetzt keinen polnischen Anwalt und ne Nummer hab ich auch nicht und ich kenn auch keinen der Polnisch spricht. Kenne zwar eine Polin aber die spricht Deutsch.

:ohmann HILFE

Aber danke
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