Abtretung/Pfändung bei Versicherung

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Gast

#1

19.10.2006, 22:39

Hi wer kennt sich aus - hatte das schon mal?

Sachverhalt:
Für Mdt. Versicherung gekündigt. Diese Forderung abgetreten. Das gekündigte geld wurde erst ein monat später frei.
Abtretungserklärung warum auch immer 13.9. zugesandt, 16.9. (SA) ging bei der Versicherung eine Pfändung des Finanzamts ein, und am MO 18.9. angeblich erst unsere Abtretungserklärung (an uns -Honorar-) bei der Versicherung eingegangen.
Nun will diese nicht zahlen sondern beruft sich auf die am 16.9.eingegangen Pfändung.

Fragen:
Ist es nicht so, dass das datum der Abtretung binden ist für die Forderung bzw. ob diese gepfändet werden kann?
Wenn die Abtretungserklärung am 18.9. eingeht, und am SA 16. die Pfändung, somit auszahlung vor 18.9 sicher nicht möglich war und somit die Abtretung am 18.9. bekannt ist bevor ausbezahlt wird, ist doch die abgetretene Forderung nicht mehr pfändbar bzw. die Abtretung rechtswirksam?
Wenn ja welche Vorschriften belegendies bzw. mit welchen kann ich begründen?
Wenn nicht, wäre wegen der langen "Postlaufzeit" der Schaden bei der Post als Schadensersatz geltend machbar?
Nach welchen Vorschriften?

Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Kann mir jemand weiterhelfen? Fundstellen etc.

wäre super...danke... :oops: :roll:

Jetzt kommt nun hinzu dass das mit der Abtretung stimmt aber weil es sich um eine Lebensversicherung handelt und gem. den AGBs die Abtretung erst wirksam ist, wenn diese der Versicherung vorliegt, kommen wir über das Datum der Abtretung nicht hin.

ODER Hat hier jemand noch ein Bonustipp?

Oder können wir evtl. die Post in haftung nehmen wegen der 5 TAge Brieflaufzeit?
Hat hier jemand Erfahrung? Tipps? Fundstellen? wäre echt supernett...danke.
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