Mahnverfahren dringend

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Marina
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#1

17.10.2006, 15:40

Hallo an Alle,

ich zerbrech mir hier schon länger den Kopf. Folgendes Problem.
Mandant ist Ich-Agler(also Kleingewerbler), so, nun hat er eben auf selbständiger Basis kurzzeitig als Call-Center Agent gearbeitet, wie gesagt "selbständig". nun hat ihn das Call-Center eben für die erbrachte Lesitung nicht bezahlt, sprich ich beantrage oder besser gesagt möchte gern den mb beim ag coburg beantragen (geht nicht übers arbeitsgericht, da ja kein Arbeitnehmer, sondern Selbständiger).

Hier nun aber meine Frage: Welche Katalognummer nehme ich bitte???
Geschäftsbesorgung durch Selbständige ist es nicht, definitiv.
Kann ich Dienstleistung nehmen? Ist es eine Dienstleistung die er erbracht hat? Doch eigentlich nicht, er war ja der Call- Center Agent, die eigentliche Dienstleistung hat ja die Firma gegenüber Ihrem Kunden erbracht, da sie diese Dienstleistung - eben mit einem Call-Center-Angent zu sprechen, angeboten hat. Bin vollkommen verwirrt und hoffe auf schnelle Hilfe.

Liebe Grüße
Marina[color=#] [/color]
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Pepsi
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#2

17.10.2006, 18:02

hm also ich hab den Katalog jetzt nicht nur hand, aber Dienstleistung trifft doch zu
Gast

#3

17.10.2006, 18:36

Katalognummer moment
also der dl wäre es, wenn keine Ansprüche aus arbeitsvertrag - Zuständigkeit ArbG
Ich würde sagen die 7 Da steht geschäftsbesorgung durch Selbstständige

Ich hoffe, dier geholfen zu haben
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Jennifer
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#4

17.10.2006, 19:37

@Solveig: Da muss ich doch mal :klugscheiss

Marina hatte ja gesagt, dass es die 7 ganz bestimmt nicht ist:
Marina hat geschrieben:

Hier nun aber meine Frage: Welche Katalognummer nehme ich bitte???
Geschäftsbesorgung durch Selbständige ist es nicht, definitiv.

Marina[color=#] [/color]
Die Frage ist gut, ich hätt jetzt auch Dienstleistung genommen... würd mich auch mal interessieren.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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wifey
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#5

17.10.2006, 20:51

Gibt es irgendwo die Katalognummern online - oder muss ich morgen in der Firma erst mal gucken?!? - ohne die habe ich echt keine Idee
Viele Grüße

ich
Marina
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#6

18.10.2006, 10:06

Hallo an Alle,

aaaaaaaaaaaalso, nachdem ich gestern zu keinem sinnvollen Ergebnis gekommen bin und das AG Coburg ja nur bis 11.30 erreichbar ist, der MB nicht sooo eilig ist/war, habe ich heute früh mal die Rechtspflegerin beim AG Coburg "genötigt".

Es ist also so, dass der Call Center Agent keine Dienstleistung erbracht hat, Geschäftsbesorgung durch Selbständige geht auch nicht (wäre zb Steuerberaterhonorar, RA Honorar). Mir wurde nahe gelegt, ich soll den Anspruch selbst benennen, sprich in Zeile 36. Habe mich dann für "Projekt Call-Center" entschieden (erinnert mich irgendwie an Mission Impossible grins).

Nur das Wort "Lohn" darf keinesfalls auftauchen, dann wirds sofort ans ArbG verwiesen ohne Nachfrage.

Also lieben Dank fürs "mit-Kopf-zerbrechen".

Schönen Tag noch

Marina
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wifey
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#7

18.10.2006, 12:27

Hallo Marina,

vielen Dank für die Info!
Viele Grüße

ich
Gast

#8

18.10.2006, 13:06

in Zweifelsfällen immer Zeile 36! Allein schon wegen der genauen Bezeichnung des Anspruchs im Hinblick auf Verjährung und evtl. streitigem Verfahren.
Gast

#9

18.10.2006, 15:24

Ich habe heute mit unserem Fachkundelehrer darüber gesprochen. Er ist der Meinung, dass es die Nummer 2 ist, weil der Geschäftsbesorgungsvertrag ja eine Sonderform des Dienstleistungsvertrag ist.

Habe mich überzeugen lassen
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