Hallo an Alle,
ich zerbrech mir hier schon länger den Kopf. Folgendes Problem.
Mandant ist Ich-Agler(also Kleingewerbler), so, nun hat er eben auf selbständiger Basis kurzzeitig als Call-Center Agent gearbeitet, wie gesagt "selbständig". nun hat ihn das Call-Center eben für die erbrachte Lesitung nicht bezahlt, sprich ich beantrage oder besser gesagt möchte gern den mb beim ag coburg beantragen (geht nicht übers arbeitsgericht, da ja kein Arbeitnehmer, sondern Selbständiger).
Hier nun aber meine Frage: Welche Katalognummer nehme ich bitte???
Geschäftsbesorgung durch Selbständige ist es nicht, definitiv.
Kann ich Dienstleistung nehmen? Ist es eine Dienstleistung die er erbracht hat? Doch eigentlich nicht, er war ja der Call- Center Agent, die eigentliche Dienstleistung hat ja die Firma gegenüber Ihrem Kunden erbracht, da sie diese Dienstleistung - eben mit einem Call-Center-Angent zu sprechen, angeboten hat. Bin vollkommen verwirrt und hoffe auf schnelle Hilfe.
Liebe Grüße
Marina[color=#] [/color]
Mahnverfahren dringend
Katalognummer moment
also der dl wäre es, wenn keine Ansprüche aus arbeitsvertrag - Zuständigkeit ArbG
Ich würde sagen die 7 Da steht geschäftsbesorgung durch Selbstständige
Ich hoffe, dier geholfen zu haben
also der dl wäre es, wenn keine Ansprüche aus arbeitsvertrag - Zuständigkeit ArbG
Ich würde sagen die 7 Da steht geschäftsbesorgung durch Selbstständige
Ich hoffe, dier geholfen zu haben
@Solveig: Da muss ich doch mal
Marina hatte ja gesagt, dass es die 7 ganz bestimmt nicht ist:
Marina hatte ja gesagt, dass es die 7 ganz bestimmt nicht ist:
Die Frage ist gut, ich hätt jetzt auch Dienstleistung genommen... würd mich auch mal interessieren.Marina hat geschrieben:
Hier nun aber meine Frage: Welche Katalognummer nehme ich bitte???
Geschäftsbesorgung durch Selbständige ist es nicht, definitiv.
Marina[color=#] [/color]
Liebe Grüße :)
Jennifer
:yeah
Jennifer
:yeah
Hallo an Alle,
aaaaaaaaaaaalso, nachdem ich gestern zu keinem sinnvollen Ergebnis gekommen bin und das AG Coburg ja nur bis 11.30 erreichbar ist, der MB nicht sooo eilig ist/war, habe ich heute früh mal die Rechtspflegerin beim AG Coburg "genötigt".
Es ist also so, dass der Call Center Agent keine Dienstleistung erbracht hat, Geschäftsbesorgung durch Selbständige geht auch nicht (wäre zb Steuerberaterhonorar, RA Honorar). Mir wurde nahe gelegt, ich soll den Anspruch selbst benennen, sprich in Zeile 36. Habe mich dann für "Projekt Call-Center" entschieden (erinnert mich irgendwie an Mission Impossible grins).
Nur das Wort "Lohn" darf keinesfalls auftauchen, dann wirds sofort ans ArbG verwiesen ohne Nachfrage.
Also lieben Dank fürs "mit-Kopf-zerbrechen".
Schönen Tag noch
Marina
aaaaaaaaaaaalso, nachdem ich gestern zu keinem sinnvollen Ergebnis gekommen bin und das AG Coburg ja nur bis 11.30 erreichbar ist, der MB nicht sooo eilig ist/war, habe ich heute früh mal die Rechtspflegerin beim AG Coburg "genötigt".
Es ist also so, dass der Call Center Agent keine Dienstleistung erbracht hat, Geschäftsbesorgung durch Selbständige geht auch nicht (wäre zb Steuerberaterhonorar, RA Honorar). Mir wurde nahe gelegt, ich soll den Anspruch selbst benennen, sprich in Zeile 36. Habe mich dann für "Projekt Call-Center" entschieden (erinnert mich irgendwie an Mission Impossible grins).
Nur das Wort "Lohn" darf keinesfalls auftauchen, dann wirds sofort ans ArbG verwiesen ohne Nachfrage.
Also lieben Dank fürs "mit-Kopf-zerbrechen".
Schönen Tag noch
Marina
in Zweifelsfällen immer Zeile 36! Allein schon wegen der genauen Bezeichnung des Anspruchs im Hinblick auf Verjährung und evtl. streitigem Verfahren.
Ich habe heute mit unserem Fachkundelehrer darüber gesprochen. Er ist der Meinung, dass es die Nummer 2 ist, weil der Geschäftsbesorgungsvertrag ja eine Sonderform des Dienstleistungsvertrag ist.
Habe mich überzeugen lassen
Habe mich überzeugen lassen