Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast
#11
19.10.2006, 13:59
Dann wäre es ein Eingehungsbetrag
Nur: Mehr als kurze Angst einjagen würdet Ihr wohl nicht bezwecken. Leider
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Gast
#12
19.10.2006, 14:45
Naja, ich hab das jetzt mal ein wenig dramatisch gemacht:
Habe mal so einen Entwurf mit dem RA gemacht (Anzeige wegen Eingehungsbetrugs und falscher EV)...hab das jetzt als Entwurf zum Schuldner geschickt. Und siehe da: 20,00 € in bar!