Eingehungsbetrug

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Gast

#11

19.10.2006, 13:59

Dann wäre es ein Eingehungsbetrag :lol:

Nur: Mehr als kurze Angst einjagen würdet Ihr wohl nicht bezwecken. Leider :cry:
Gast

#12

19.10.2006, 14:45

Naja, ich hab das jetzt mal ein wenig dramatisch gemacht:

Habe mal so einen Entwurf mit dem RA gemacht (Anzeige wegen Eingehungsbetrugs und falscher EV)...hab das jetzt als Entwurf zum Schuldner geschickt. Und siehe da: 20,00 € in bar!
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