Streitwert Strafverfahren?

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Minimaus

#1

11.10.2006, 11:10

Guten morgen,

kann mir einer sagen, wie man den streitwert in strafsachen berechnet? unser mandant ist angeklagt worden, weil er 0,50 € geraubt hat. wenn ich da bald die Kostenrechnung vorbereiten muss, nach welchem Wert orientiere ich mich? Gibt es gesonderte Gebühren in Strafverfahren? ich hatte bis jetzt noch kein Strafverfahren. Vielen dank für eine schnelle antwort
Gast

#2

11.10.2006, 11:12

Hallo,

in Strafsachen wird nicht nach Streitwert abgerechnet. Du musst nach Nr. 4100 VV RVG ff. abrechnen.
Kathy0679
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#3

11.10.2006, 11:18

Es gibt keinen Wer in Strafsachen..... Genau @ Isa 4100
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Minimaus

#4

11.10.2006, 11:18

Das ist Grundgebühr für Verteidiger? ist das so richtig? da stehen auch verschiedene Beträge, 30, 165, 300,00 €??
Kathy0679
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#5

11.10.2006, 11:20

Genau die Grundgebühr. Den Betrag kannst du dir bzw. Chef sich aussuchen.....meistens nimmt man die MIttelgebühr d.h. 165,-- €
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Gast

#6

11.10.2006, 11:22

@minimau schau im RVG nach, da steht alles detailliert drin oder im Kommentar. Bekommst ja nach der Grundgebühr auch noch diverse Verfahrens- und Terminsgebühren. Am besten du schlägst nach
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#8

11.10.2006, 21:45

@Kathy0679


:good (den Wert kann ich mir aussuchen)


Also Minimaus, nicht aussuchen, sondern anhand der Kriterien des § 14 RVG die Gebühr ermitteln.


Liebe Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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