Hallo!
Ich hab da mal ein Problem.
Ich soll bei einer Zwangssicherungshypothek nun vorher die Bruchteile des Grundstücks eintragen lassen.
Da der Schuldner nur zur Hälfte Miteigentümer ist.
Wie beantrage ich das denn beim Grundbuchamt????
Ich verzweifel schon....
Vielen Dank für die Hilfe schonmal im voraus!
Bruchteile des Grundstücks bei Zwangssicherungshypothek
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 686
- Registriert: 04.09.2006, 22:24
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Den Antrag ans Grundbuchamt so stellen, wie bei einer Zwangshypothek, es muss auf jeden Fall in dem Antrag der Bruchteil genannt werden.
Hab jetzt leider keine Unterlagen hier, aber soweit ich das jetzt noch so richtig in Erinnerung habe, muss doch lediglich aufgefüht werden
namens u. mit Vollmacht des Gläubigers beantrage ich wegen dieser Ansprüche eine Zwangshypothek auf dem 1/2 Anteil des Schuldners an dem Grundstück ... einzutragen.
Gruß Fiona
Hab jetzt leider keine Unterlagen hier, aber soweit ich das jetzt noch so richtig in Erinnerung habe, muss doch lediglich aufgefüht werden
namens u. mit Vollmacht des Gläubigers beantrage ich wegen dieser Ansprüche eine Zwangshypothek auf dem 1/2 Anteil des Schuldners an dem Grundstück ... einzutragen.
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Danke schonmal für die Antwort.
Aber heute hat mich das Grundbuchamt in der Sache angerufen.
Und das Haus/Grundstück gehört dem Schuldner und seiner Ehefrau.
Im Grundbuch ist aber noch nicht vermerkt, dass das je zu einer Hälfte dem Schuldner und zur anderen der Frau des SC gehört. Und genau das kann ein Gläubiger wohl beantragen.
Das die Bruchteile eingetragen werden. Erst dann kann die Sicherungshypothek eingetragen werden!
Aber heute hat mich das Grundbuchamt in der Sache angerufen.
Und das Haus/Grundstück gehört dem Schuldner und seiner Ehefrau.
Im Grundbuch ist aber noch nicht vermerkt, dass das je zu einer Hälfte dem Schuldner und zur anderen der Frau des SC gehört. Und genau das kann ein Gläubiger wohl beantragen.
Das die Bruchteile eingetragen werden. Erst dann kann die Sicherungshypothek eingetragen werden!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 686
- Registriert: 04.09.2006, 22:24
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Guten Morgen,
habe nochmals nachgeschaut.
Ich habe lediglich die Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB gefunden. Sonst leider nichts.
Vielleicht können ja andere helfen.
Viele Grüße Fiona
habe nochmals nachgeschaut.
Ich habe lediglich die Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB gefunden. Sonst leider nichts.
Vielleicht können ja andere helfen.
Viele Grüße Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 686
- Registriert: 04.09.2006, 22:24
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
@Schnatterinchen
hast Du irgendetwas wegen den Bruchteilen in Erfahrung bringen können? Falls ja, würde mich dieser Antrag interessieren.
Gruß Fiona
hast Du irgendetwas wegen den Bruchteilen in Erfahrung bringen können? Falls ja, würde mich dieser Antrag interessieren.
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.