Wir haben eine Forderung gegen 2 Gesamtschuldner (Eheleute). Der Ehemann hat mir jetzt eine Ratenzahlung angeboten, die Ehefrau betreibt gerade die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Wenn soll ich jetzt in die Vereinbarung aufnehmen - nur den Ehemann oder beide? Wenn über das Vermögen der Frau die Inso eröffnet wird, ist das eh hinfällig. Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher, weil Ehemänner dürfen ja auch Geschäfte des täglichen Bedarfs für Ihre Frauen abschließen (oder so ähnlich?)
vielleicht hat jemand noch ein Argument. Danke schonmal!
Liebe Grüße
Bianca
Ratenzahlungsvereinbarung
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Das weiß ich eben auch nicht. Er hat zwar immer nur von sich selber gesprochen, weil aber der Titel gegen die Eheleute lautet, bin ich mir nicht sicher, ob ich die Frau mit reinnehmen soll.
Liebe Grüße
Bianca
Liebe Grüße
Bianca
Ich würd ihn nochmal ganz direkt fragen, ob nur er die RZV abschließen möchte.
Denn wenn die Ehefrau das Inso-Verfahren beantragt und es eröffnet wird, hat es mit dem Ehemann nichts zu tun. Er müsste dann ebenfalls Inso beantragen.
Aber wie gesagt, frag ihn noch mal direkt und meld dich dann einfach noch mal hier im Forum.
Sorry, hätte Dir gern mehr geholfen.
Denn wenn die Ehefrau das Inso-Verfahren beantragt und es eröffnet wird, hat es mit dem Ehemann nichts zu tun. Er müsste dann ebenfalls Inso beantragen.
Aber wie gesagt, frag ihn noch mal direkt und meld dich dann einfach noch mal hier im Forum.
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