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Wer bezahlt? Mahnbescheid, Hauptforderung bezahlt vor Erlass

Verfasst: 17.11.2008, 16:56
von Steren
Hallo!

Wer kann mir helfen.

Also, Mahnbescheidsantrag wurde gestellt am 08.02.2008, dann kamen Monierungen über Monierungen (berechtigterweise oder nicht! ;-)). MB wurde erlassen am 06.03.08 und am 11.03.08 zugestellt an Schuldner. Dieser hatte aber bereits am 27.02.2008 bezahlt.

Wer zahlt jetzt unsere Kosten? MB war ja von unserer Seite bereits eingereicht? Vielen Dank


Zu euren Fragen:

Wer hat das verbockt? Meine Vorgängerin, bin erst seit drei Wochen in dem Laden und hab heute die Akte auf den Tisch geknallt bekommen. Naja, den ganzen Umfang dieser Akte ist Wahnsinn, völlig kompliziert.
Also, der Fehler ging dann wohl so weiter, dass im VB die Kosten geltend gemacht wurden. Bezahlte Hauptforderung wurde angegeben. Aber dann wurde weiter auf Kosten und Zinsen der Anspruch. Es wurde vollstreckt usw... jetzt behauptet der eingeschaltete Anwalt, sein Mandant müsste dies alles gar nicht bezahlen, weil er ja rechtzeitig die Forderung bezahlt hätte.
Gibt es irgendwelche Entscheidungen, Urteile oder sonstiges? Wo lest ihr denn sowas nach? Hab mich durch einige Kommentar usw. gewälzt und nichts gefunden. Hoffe das hat euch noch ein bisschen weitergeholfen.

Verfasst: 17.11.2008, 17:03
von Jupp03/11
Wurde Widerspruch erhoben?

Verfasst: 17.11.2008, 17:07
von secret72
Die Kosten sind meines Erachtens nach vom Schuldner zu tragen, da er sich mit der Zahlung der Hauptforderung bereits in Verzug befand.

Verfasst: 17.11.2008, 17:08
von StineP
Wer hat das verbockt? Habt Ihr die Zahlung erhalten? Habt Ihr sofort den MB zurückgenommen?

Verfasst: 17.11.2008, 17:12
von secret72
Wieso? Die Gerichtskosten und -gebühren sind mit Antragstellung bzw. Eingang bei Gericht angefallen. Und das war allerspätestens am 10.02., also eindeutig VOR Zahlung durch den Schuldner.

Verfasst: 17.11.2008, 17:56
von JonesJess
Da sich der Schuldner in Verzug befand, muss er auch die Kosten tragen, auch wenn er vor Zustellung des MB gezahlt hat.

Verfasst: 17.11.2008, 20:02
von SteffiK.
:zustimm
Der Schuldner war in Verzug, also muß er auch die Kosten tragen.

Verfasst: 17.11.2008, 20:51
von Jupp03/11
Diejenigen die sagen, er ist in Verzug, sollten vielleicht einmal den Klage-/ Zahlungsantrag reinstellen, wenn der Schuldner Widerspruch in dem Verfahren erhoben hat.

Verfasst: 17.11.2008, 22:16
von Anton79
Hallo, habe Fragen zu folgendem ähnlichen Sachverhalt hinsichtlich der Kostentragung:


Mahnverfahren eingeleitet.
Dann außergerichtliches Vergleichsangebot ohne Regelung über Kosten, dann keine Antwort von Antragsgegner auf Vergleichsangebot.
Dann erfolgte Einzahlung der restlichen 2,5 Gebühren an Gerichtskosten, so dass Sache ins Streitverfahren übergeleitet wurde. Kaum war dies geschehen, antwortet RA des Gegners auf Vergleichsangebot und nimmt es an. Nun ist aber die Sache im Streitigen Verfahren noch anhängig. Da eine Anspruchsbegründung aufgrund des außergerichtl Vergleiches mit anschließender Zahlung nicht mehr erfolgt ist, frage ich mich nun im Hinblick darauf, dass im außergerichtliche Vergleich keine Kostenregelung aufgenommen wurde, wie nun hinsichtlich der Gerichtskosten des gesamten Verfahrens zu verfahren ist?

Muss dem Gericht mitgeteilt werden, dass die Sache durch außergerichtlichen Vergleich beendet ist und für erledigt erklären und um Beschluss gem. § 91 a ZPO bitten oder was ist hier am günstigsten? § 98 ZPO dürfte hier nicht anwendbar sein oder?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Verfasst: 17.11.2008, 22:32
von Jupp03/11
Dein Fall hat mit diesem nichts zu tun, ggf. neues Thema?