Wer bezahlt? Mahnbescheid, Hauptforderung bezahlt vor Erlass
Verfasst: 17.11.2008, 16:56
Hallo!
Wer kann mir helfen.
Also, Mahnbescheidsantrag wurde gestellt am 08.02.2008, dann kamen Monierungen über Monierungen (berechtigterweise oder nicht! ). MB wurde erlassen am 06.03.08 und am 11.03.08 zugestellt an Schuldner. Dieser hatte aber bereits am 27.02.2008 bezahlt.
Wer zahlt jetzt unsere Kosten? MB war ja von unserer Seite bereits eingereicht? Vielen Dank
Zu euren Fragen:
Wer hat das verbockt? Meine Vorgängerin, bin erst seit drei Wochen in dem Laden und hab heute die Akte auf den Tisch geknallt bekommen. Naja, den ganzen Umfang dieser Akte ist Wahnsinn, völlig kompliziert.
Also, der Fehler ging dann wohl so weiter, dass im VB die Kosten geltend gemacht wurden. Bezahlte Hauptforderung wurde angegeben. Aber dann wurde weiter auf Kosten und Zinsen der Anspruch. Es wurde vollstreckt usw... jetzt behauptet der eingeschaltete Anwalt, sein Mandant müsste dies alles gar nicht bezahlen, weil er ja rechtzeitig die Forderung bezahlt hätte.
Gibt es irgendwelche Entscheidungen, Urteile oder sonstiges? Wo lest ihr denn sowas nach? Hab mich durch einige Kommentar usw. gewälzt und nichts gefunden. Hoffe das hat euch noch ein bisschen weitergeholfen.
Wer kann mir helfen.
Also, Mahnbescheidsantrag wurde gestellt am 08.02.2008, dann kamen Monierungen über Monierungen (berechtigterweise oder nicht! ). MB wurde erlassen am 06.03.08 und am 11.03.08 zugestellt an Schuldner. Dieser hatte aber bereits am 27.02.2008 bezahlt.
Wer zahlt jetzt unsere Kosten? MB war ja von unserer Seite bereits eingereicht? Vielen Dank
Zu euren Fragen:
Wer hat das verbockt? Meine Vorgängerin, bin erst seit drei Wochen in dem Laden und hab heute die Akte auf den Tisch geknallt bekommen. Naja, den ganzen Umfang dieser Akte ist Wahnsinn, völlig kompliziert.
Also, der Fehler ging dann wohl so weiter, dass im VB die Kosten geltend gemacht wurden. Bezahlte Hauptforderung wurde angegeben. Aber dann wurde weiter auf Kosten und Zinsen der Anspruch. Es wurde vollstreckt usw... jetzt behauptet der eingeschaltete Anwalt, sein Mandant müsste dies alles gar nicht bezahlen, weil er ja rechtzeitig die Forderung bezahlt hätte.
Gibt es irgendwelche Entscheidungen, Urteile oder sonstiges? Wo lest ihr denn sowas nach? Hab mich durch einige Kommentar usw. gewälzt und nichts gefunden. Hoffe das hat euch noch ein bisschen weitergeholfen.