GV weigert sich, meinen erlassenen Pfüb zuzustellen

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Gast

#11

08.10.2006, 23:06

@ xandra

das haben wir dem GV auch mitgeteilt, von wegen AG hat Beschluss erlassen.

Das interessierte den GV aber gar nicht. Hat uns noch ne - irre kurze - Frist gesetzt, dass wir den PFüb berichtigen lassen sollen.

Ich kann es nicht verstehen.......
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wifey
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#12

08.10.2006, 23:11

das muss man glaube ich auch nicht :-(
Viele Grüße

ich
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Jennifer
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#13

09.10.2006, 07:27

Also da hab ich doch auch die Vermutung, dass der GV und der Schuldner (oder die Ehefrau?) sich kennen... :roll:
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
QueenMum

#14

09.10.2006, 08:12

Also meine Lieben, wenn ich der Gerichtsvollzieher wäre, dann würde ich auch nicht zustellen. Ganz ehrlich :!:

Wieso euch das AG den Beschluss überhaupt erlassen hat, verstehe ich nicht, aber ich würde das mal unter der Rubrik "Schwein gehabt" ablegen.

So eine Pfändung ist schon eine ernste Sache und der Gerichtsvollzieher kann doch nicht an irgendwen auf Verdacht die Pfändung zustellen. Das geht doch nicht!

Die einzige Möglichkeit, wie du aus der Sache rauskommst, ist ne EMA, die legst du dann dem GV vor und bittest um Zustellung. Ganz einfach. Das hätte mE schon VOR dem Antrag auf Erlass des PfÜBs kommen müssen.
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Pepsi
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#15

09.10.2006, 08:26

grundsätzlich :zustimm die Frage ist tatsächlich warum das Gericht das erlassen hat.. m.E. geht das ohne Vornamen gar nicht, da hättet ihr vorher schon recherchieren können. Was ist wenn der Schuldner zufällig ne Freundin hat die den gleichen Nachnamen hat. Dann pfändet ihr bei Lisa Müller, obwohl das gar nicht die Ehefrau ist..
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