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Vollsteckung aus KfB gegen Sicherheitsleistung

Verfasst: 25.09.2006, 16:57
von Gast
Hallo,

brauche Eure Hilfe.

Urteil I. Instanz zu unseren Gunsten.
KfB über € 847,50 liegt vor.
Berufungseinlegung, dann wieder zurückgenommen.
Urteil I. Instanz gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wie muß ich verfahren um so schnell wie möglich vollstrecken zu können.

Danke
Beate

Verfasst: 25.09.2006, 17:00
von 13
Rechtskraft bescheinigen lassen und schon kann man ohne Sicherheitsleistung vollstrecken.

Verfasst: 25.09.2006, 17:04
von refana87
Wenn das Urteil mittlerweile Rechtskräfigtes ist, dann kannst Du einfach vollstrecken.

Verfasst: 25.09.2006, 18:37
von Mondelfin
:zustimm

Verfasst: 25.09.2006, 19:54
von Pepsi
wenns schneller gehen soll und beide Gerichte am Ort sind, kannst du auch zur Rechtspflegerin II. Instanz hinlaufen, n Notfristattest holen, dann damit zur Rechtspflegerin I. Instanz und dann stellt sie dir das REchtskraftzeugnis aus.. oder wie von 13 beschrieben, dauert je nach Gericht (bei uns ne Woche ca.)