Hallo,
brauche Eure Hilfe.
Urteil I. Instanz zu unseren Gunsten.
KfB über € 847,50 liegt vor.
Berufungseinlegung, dann wieder zurückgenommen.
Urteil I. Instanz gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wie muß ich verfahren um so schnell wie möglich vollstrecken zu können.
Danke
Beate
Vollsteckung aus KfB gegen Sicherheitsleistung
- 13
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Rechtskraft bescheinigen lassen und schon kann man ohne Sicherheitsleistung vollstrecken.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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wenns schneller gehen soll und beide Gerichte am Ort sind, kannst du auch zur Rechtspflegerin II. Instanz hinlaufen, n Notfristattest holen, dann damit zur Rechtspflegerin I. Instanz und dann stellt sie dir das REchtskraftzeugnis aus.. oder wie von 13 beschrieben, dauert je nach Gericht (bei uns ne Woche ca.)