MB, Schuldner wohnt in Österreich

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Tine1978
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#1

22.10.2008, 11:02

Hallöchen, ich soll ein MB gegen einen Schuldner (Antragsgegner) machen, der in Österreich wohnt.

In diesem Fall wäre ja nach nach § 703 d Abs. 2 ZPO i.V.m. § 689 Abs. 3 ZPO das streitige Gericht. Da hier ein zentrales Mahngericht zuständig ist, ja sodann dieses. Oder?
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Nasenbär
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#2

22.10.2008, 12:03

Für § 703 d Abs. 2 ZPO braucht man aber eine Gerichtsstandsvereinbarung, wenn das streitige Verfahren in Deutschland durchgeführt werden soll. Diese müsste man beim MahnG in Deutschland zum Nachweis mitschicken. Nur dann würde der MB auch zugestellt werden (von Dtl. aus).

MB gg. in Österreich ansässige Schuldner sind direkt über das jeweilige Bezirksgericht zu beantragen, sofern keine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Antragsteller und Antragsgegner vorliegt, die ein deutsches Gericht als Streitgericht ausweist.

Hast Du eine Gerichtsstandsvereinbarung, kannst Du den Mahnbescheid ganz normal über das für den Antragsteller zuständige MahnG in Deutschland beantragen.
Hast Du keine Gerichtsstandsvereinbarung, dann musst Du direkt in Österreich den MB beantragen. Formular (heißt: Klage wegen Geldleistungen) kannst Du Dir online runterladen zum ausfüllen am PC. Das zuständige Bezirksgericht (Zuständigkeit nach Wohnsitz Schuldner) kann man auf der Seite http://www.bmj.gv.at unter "Gerichtsdatenbank" herausfinden.
Ist nicht allzu kompliziert, beim Ausfüllen nur genau lesen, ist teils etwas verwirrend durch die österreichischen Begriffe.
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Tine1978
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#3

22.10.2008, 12:27

Vielen Dank an Nasenbär!

Geht hier um eine Forderung aus einer Betriebskostennachzahlung, d.h. um eine Forderung aus dem Mietverhältnis. Bei Mietverhältnissen ist Streitgericht das Gericht des Mietobjektes. Kann ich dann, wie von mir geschildert, verfahren?
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Nasenbär
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#4

22.10.2008, 12:57

Würde sagen Ja.
Da hast Du ja automatisch einen deutschen Gerichtsstand.
Würde also auch so verfahren wie von Dir geschildert.
:P
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Tine1978
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#5

22.10.2008, 13:36

:thx :huepf
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