Hallo Manuela,
das in Deinem letzten posting aufgeführte Zitat finde ich gar nicht so merkwürdig.
Ich kenne es auch nur so, dass wenn Schuldner (z. B. durch Heirat) einen "neuen" Namen hat, diese Namensänderung einfach durch begl. Kopie der Heiratsurkunde bei den nachfolgenden ZV-maßnahmen belegt wird. Titelberichtigungen haben wir diesbezüglich nie gemacht.
Eine Berichtigung des Titels haben wir nur gemacht, wenn z. B. der Nachname falsch geschrieben wurde.
Viele Grüße Fiona
Berichtigung Vollstreckungsbescheid!
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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du musst doch sowieso etlichen Sums mitschicken, da fällt doch ne Heiratsurkundenkopie oder EMA Anfrage gar nicht aufSheridane hat geschrieben: Sagt mal - was ist das denn? Wird mir der Titel nicht mehr abgeändert auf den aktuellen Namen?? Muss ich bei jedem Vollstreckungsauftrag nun den ganzen Sums wegen Namensänderung mitschicken? Habt Ihr so etwas schon mal gehabt?
Zuletzt geändert von Pepsi am 11.10.2006, 13:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Hallo zusammen
Vielen Dank für die Antworten!
Das war mir wirklich neu, dass man den Titel bei Namensänderung durch Heirat nicht ändern lassen muss - wieder was gespart in Zukunft. Komisch nur, dass es die letzten beiden Male gemacht wurde (allerdings noch von den alten Vollstreckungsgerichten.
Also dankeschön!
Viele Grüße
Manuela
Vielen Dank für die Antworten!
Das war mir wirklich neu, dass man den Titel bei Namensänderung durch Heirat nicht ändern lassen muss - wieder was gespart in Zukunft. Komisch nur, dass es die letzten beiden Male gemacht wurde (allerdings noch von den alten Vollstreckungsgerichten.
Also dankeschön!
Viele Grüße
Manuela