Online-Mahnverfahren - völlig hilflos...

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Bürozicke
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#1

24.07.2008, 09:30

Hallo,

hab zwar zunächst über die Suchfunktion geschaut, muss mich aber jetzt wohl doch mal so melden.

Ich hab ja immerhin schon mitbekommen, dass sich das Mahnverfahren ändert und künftig wohl nur noch online funktioniert. Nun zu meinen Problemen:

1. Wir haben keine Anwaltssoftware.
2. Wir haben keine Signaturkarte.
3. Wir haben noch nie Mahnbescheide online gemacht.
4. Ich weiß nicht, ob unsere Kanzlei solange noch existiert, daher will/kann ich derzeit auch nichts in der Richtung anschaffen.

Meine Frage daher:

gibt es für Anwälte künftig generell keine andere Möglickeit mehr, als Mahnbescheide über ein online-Verfahren zu machen und brauche ich dazu zwingend ein bestimmtes Programm oder diese sogenannte Signaturkarte oder gibts da auch andere Möglichkeiten?

Wie ist das denn mit Privatpersonen oder anderen Firmen, die einen Mahnbescheid selbst, also nicht über einen Anwalt, machen wollen? Man kann doch da nicht voraussetzen, dass die sich solche Programme oder sowas anschaffen wenn sie alle heiligen Zeiten mal einen MB haben?!

Wäre schön, wenn mich da jemand ein wenig auf den richtigen Weg bringen könnte - vielen Dank - und ja, ich schäme mich meines Nichtswissens...
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
maxe
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#2

24.07.2008, 09:36

Rechtsanwälte können ab dem 01.12.2008 nur noch MB-Anträge über das EGVP mit Signaturkarte oder über www.online-mahnantrag.de im Barcodeverfahren stellen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, evntuelle andere Anträge dürften als unzulässig vom Mahngericht zurückgewiesen werden.

Lediglich Privatpersonen können es noch anders machen.

Rechtsanwälte brauchen daher mindestens einen PC mit Internetzugang, wenn sie keine Signaturkarte nutzen wollen. Ein besonders Anwaltsprogramm ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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Maximum
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#3

24.07.2008, 09:40

Jap über www.online-mahnantrag.de können auch Privatpersonen denn MB einreichen. Du füllst das Online-Formular aus druckst es aus lässt es unterschreiben und schickst es ab. Sehr praktisch.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
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#4

24.07.2008, 09:46

Sehr praktisch vor allem für diejenigen, bei denen sich die Anschaffung einer Signaturkarte etc. nicht lohnt wie z.B. bei dir. ;-) Benötigt wird nur ein Internetanschluss.
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Bürozicke
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#5

24.07.2008, 10:02

Internet haben wir - so fortschrittlich sind wir ja zum Glück...

Da wir nicht besonders viele Mahnverfahren haben - in letzter Zeit allenfalls für unsere eigenen Gebühren - lohnt sich die Anschaffung von Programmen oder der Signaturkarte nicht.

Wenn es aber ausreicht, dass ich das über Internet mache, dann bin ich beruhigt. Werde mich daher mal mit dieser Vorgehensweise beschäftigen müssen, damit ich das dann - sofern es uns dann noch gibt - kann.

Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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#6

24.07.2008, 12:13

@Bürozicke

Du kannst den Antrag über www.online-mahnantrag.de aufrufen.
Als erstes musst du anklicken, dass du das "Barcode-Verfahren" möchtest.
Dann folgst du einfach dem Formularablauf, also erst Antragsteller, dann Antragsgegner etc. eintragen. Das ist alles recht einfach dargestellt.

Am Ende gehst du auf "Barcode-Verfahren"- drucken (Euer Drucker braucht nur weißes Papier).

Dein Drucker druckt dir alles aus und der MB muss nur noch unterschrieben und weggeschickt werden.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
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#7

24.07.2008, 12:17

Ist wirklich kein Problem. Da gibt es auch eine integrierte Hilfefunktion, und (habe das jetzt länger nicht mehr benutzt) es findet, meine ich, auch eine gewisse Plausibilitätsprüfung beim Ausfüllen statt.
jenniver
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#8

24.07.2008, 12:33

es findet, meine ich, auch eine gewisse Plausibilitätsprüfung beim Ausfüllen statt.
Genau und wenn da schon was unklar ist, wird es dir schon angezeigt.
Mondschein
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#9

07.12.2008, 19:36

Sorry meine Frage, aber wenn ich das richtg verstehe,

beim Barcodeverfahren fülle ich den MB über das Formaular (www.online-mahnantrag.de) am PC aus, drüche es anscließend aus, damit Chefe das unterschreibt und dann schicke ich dies unterschrieben

PPPPEEEEEEEERRRRRR Post :wirr

an das Mahngericht ???
LG Mondschein
Jenny1704
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#10

07.12.2008, 20:31

Ja klar wird das per Post geschickt...

Habe die Woche schon die ersten MB´s gemacht... Geht eigentlich recht einfach... Man muss nur das machen was da steht...

Aber grrr... Freitag Abend 18.00 Uhr wollte ich noch schnell einen MB machen... 19 verschiedene Hauptforderungen und auf der letzten Seite kam dann immer ein Fehler... :-( Hünfeld war natürlich nicht mehr erreichbar.... Super... Muss ich dann wohl morgen noch einmal probieren..
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