Herausgabeanspruch über GV durchsetzen?

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Petra Hetterich
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#1

22.08.2006, 13:10

Hallo,

ich bräuchte gerade mal etwas Hilfe:

wir hatten in einem PfÜB die Herausgabe der Gehaltsabrechnungen beantragt und das AG hat auch einen dem entsprechenden Beschluss verfasst. Das ganze hat was mit verschleiertem oder zu gering angegebenem Einkommen zu tun.

Nun haben wir den Beschluss in Kopie an die Arbeitgeberin (zufälliger Weise die Ehefrau des Schuldners...) geschickt und sie zur Herausgabe der Gehaltsabrechnungen aufgefordert. Tja, nur leider scheint sie dazu keine Lust zu haben und ist unserer Forderung nicht nachgekommen.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich da einfach den GV hinschicken kann, um den Herausgabeanspruch durchzusetzen oder was ich sonst machen kann....?

Drittschuldnerklage ist hier wohl, denke ich, auch nicht das Richtige.

Könnt ihr mir helfen?

Gruß

Petra
refana87
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#2

22.08.2006, 13:23

Hallo,
soweit ich weiß muss man dann beim Gericht ein Antrag stellen Ordnungsgeld oder Zwangsgeld (weiß nicht welches von beiden) zu erlassen und aus dem Erlass kannst Du dann vollstrecken. Im Urteil müsste eigentlich darüber was drinstehen.
Andreas

#3

22.08.2006, 13:32

Wenn eine Herausgabeanordnung im PfÜB enthalten ist, kannst du den GV mit der Herausvollstreckung von Fotokopien der Abrechnungen beauftragen. Die Herausvollstreckung muß beim Schuldner geschehen, nicht bei der Arbeitgeberin.

Hab ich bereits mehrfach gemacht, funktioniert.
refana87
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#4

22.08.2006, 13:35

Gegen wen ist denn der Herausgabesanspruch? Nicht gegen den Arbeitgeber?
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Petra Hetterich
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#5

22.08.2006, 16:48

Der Pfüb wurde mit extra Beschluss dahingehend ergänzt, dass der Schuldner zur Herausgabe der Gehaltsabrechnungen verpflichtet ist.

Langt das, um den GV hinzuschicken?
Andreas

#6

22.08.2006, 16:56

Fordere den SChuldner nochmal unter Fristsetzung auf, falls nicht schon geschehen, damit du Nachweis hast, daß die ZV berechtigt ist.

Aber das geht so, hab ich wie gesagt auch schon mehrfach gemacht. Und laß dich nicht mit ner einfachen Jahreslohnbescheinigung abspeisen, machen die "schlauen" Schuldner gerne :wink:
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Petra Hetterich
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#7

23.08.2006, 08:21

Kann ich den GV da einfach formlos mit der Herausvollstreckung beauftragen oder muss das irgendein formeller Antrag sein? Wenn Antrag, wie muss der aussehen bzw. lauten?
Andreas

#8

23.08.2006, 08:35

Du mußt einfach nur einen Auftrag machen "beauftragen wir Sie mit der Herausvollstreckung von Fotokopien der Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum XY - YZ.

Der Schuldner ist gem. PfÜB vom .... zur Herausgabe verpflichtet. Mit Schreiben vom ... (Kopie anbei) wurde er entsprechend aufgefordert. Herausgabe ist nicht erfolgt.

Kostenrechnung:

..."

Wert: Setze irgendwas an, bspw. 500 €...
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Petra Hetterich
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#9

23.08.2006, 14:51

Super vielen Dank! So hab ich es jetzt geschrieben. Mit dem Gegenstandswert tu ich mich etwas schwer, will den ja auch begründen können im Zweifel. Aber wurscht, ich find schon was. Daaaanke!
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Yuki
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#10

26.09.2008, 10:39

Muss diesen alten Thread mal wieder rausholen, haben nämlich gerade genau so einen Fall und ich weiß nicht so recht weiter...

Weiter oben steht, der Schuldner muss aufgefordert werden, die Gehaltsabrechnungen herauszugeben, habe bislang aber nur den Drittschuldner dazu aufgefordert, da laut Pfüb "der Anspruch des Schuldners auf Aushändigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen" gepfändet wird, diesen Anspruch hat er ja seinem Arbeitgeber = Drittschuldner gegenüber.

Kann ich nun den GVZ auch zum Drittschuldner schicken und habe ich damit Erfolg oder sollte ich den Schuldner nochmal anschreiben wegen der Abrechnungen und dann, wenn er nicht reagiert, den GVZ dorthin schicken?

Wäre toll, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte :)
Liebe Grüße,
Britta
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