Antragsteller Erbengemeinschaft im MB
Verfasst: 07.07.2008, 12:21
Hallo Ihr alle!
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Ich bin ein bißchen verzweifelt:
Die Eltern unserer Mdtin. haben sich vor einigen Jahren scheiden lassen, die Mutter hat die Raten für einen Kredit weitergezahlt, den die beiden als Gesamtschuldner aufgenommen haben. Vor einem Jahr ist die Mutter verstorben, unsere Mdtin. und ihre mdj. Schwester sind lt. Erbschein eine Erbengemeinschaft.
Unsere Mdtin. hat in dem letzten Jahr die Raten weitergezahlt und fordert von dem Vater nun den Gesamtschuldnerausgleich, er zahlt nicht, sie will das MV ... Soweit ist ja alles klar
Die Schwierigkeit ist, wie trage ich unsere Mdtin. ein. Es ist eine Erbengemeinschaft, die mdj. Schwester darf/kann/ soll aber im MB nicht auftauchen, da sie uns a) nicht beauftragt hat und b) sie wohnt zwar bei unserer Mdtin. wird aber gesetzl. von ihrem Vater vertreten - deswegen auch das MV und keine Klage -. Brauch ich beim Antragsteller einfach nur "in Erbengemeinschaft nach ..." eintragen, ohne die Schwester zu nennen?
Hat evtl. auch jemand eine Ahnung, welche Katalog-Nr. ich für den Gesamtschuldnerausgleich nehmen kann/soll?
Hilfe Hilfe Hilfe !
Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Ich bin ein bißchen verzweifelt:
Die Eltern unserer Mdtin. haben sich vor einigen Jahren scheiden lassen, die Mutter hat die Raten für einen Kredit weitergezahlt, den die beiden als Gesamtschuldner aufgenommen haben. Vor einem Jahr ist die Mutter verstorben, unsere Mdtin. und ihre mdj. Schwester sind lt. Erbschein eine Erbengemeinschaft.
Unsere Mdtin. hat in dem letzten Jahr die Raten weitergezahlt und fordert von dem Vater nun den Gesamtschuldnerausgleich, er zahlt nicht, sie will das MV ... Soweit ist ja alles klar
Die Schwierigkeit ist, wie trage ich unsere Mdtin. ein. Es ist eine Erbengemeinschaft, die mdj. Schwester darf/kann/ soll aber im MB nicht auftauchen, da sie uns a) nicht beauftragt hat und b) sie wohnt zwar bei unserer Mdtin. wird aber gesetzl. von ihrem Vater vertreten - deswegen auch das MV und keine Klage -. Brauch ich beim Antragsteller einfach nur "in Erbengemeinschaft nach ..." eintragen, ohne die Schwester zu nennen?
Hat evtl. auch jemand eine Ahnung, welche Katalog-Nr. ich für den Gesamtschuldnerausgleich nehmen kann/soll?
Hilfe Hilfe Hilfe !