Rückfestsetzungsverfahren
Verfasst: 18.06.2008, 15:06
Hallo liebe Leute. War schon lange nicht mehr hier, habe aber mal wieder eine Superfrage :
Arbeitsgericht = gewonnen I. Instanz
Landesarbeitsgericht = verloren II.Instanz
Bundesarbeitsgericht = gewonnen III. Instanz
Jetzt: Rückfestsetzung, weil in III. Instanz Kostenentscheidung zu unseren Gunsten (für alle drei Instanzen). In II. Instanz hat Gegenseite einen KFB über ZV-Kosten, diese wurden von uns gezahlt. Da die Kostenentscheidung nun jetzt zu unseren Gunsten ist, wurde von uns aus Rückfestsetzung beantragt. Jetzt schreibt jedoch das Arbeitsgericht, dass nur die "hiesigen Kosten" und nicht die Kosten der Zwangsvollstreckung rückfestgesetzt werden können. Stimmt das?
Arbeitsgericht = gewonnen I. Instanz
Landesarbeitsgericht = verloren II.Instanz
Bundesarbeitsgericht = gewonnen III. Instanz
Jetzt: Rückfestsetzung, weil in III. Instanz Kostenentscheidung zu unseren Gunsten (für alle drei Instanzen). In II. Instanz hat Gegenseite einen KFB über ZV-Kosten, diese wurden von uns gezahlt. Da die Kostenentscheidung nun jetzt zu unseren Gunsten ist, wurde von uns aus Rückfestsetzung beantragt. Jetzt schreibt jedoch das Arbeitsgericht, dass nur die "hiesigen Kosten" und nicht die Kosten der Zwangsvollstreckung rückfestgesetzt werden können. Stimmt das?