ALG II auf Konto Dritten
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hallo ich habe mal ein problem hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen.
Folgendes: Wir haben jetzt ein Vermögensverzeichnis wo der Schuldner angibt, dass sein ALG II auf das Konto seiner Mutter überwiesen wird. Es wurde auch die Kontonummer und wo das Konto ist angegeben.
Besteht da irgendwie die Möglichkeit das Geld zu pfänden?
MFG
Sindy
Tja, ich weiß nicht, ob man das Arbeitsamt als Drittschuldner angeben kann und denen ein Zahlungsverbot aufdrücken kann. Da muss man jedoch auch die Pfändungsfreigrenzen beachten...
Du hast die Möglichkeit, den Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Mutter als Drittschuldnerin zu pfänden.
Wenn ich mich recht entsinne (hatte vor laaaanger Zeit mal was drüber gelesen und den Fall selbst praktisch noch nicht), gelten dabei auch die Pfändungsfreigrenzen nicht, da es sich bei der Zahlung Mutter des Schuldners an Schuldner nicht mehr um die Auszahlung einer Sozialleistung handelt.
Also: Feste druff
Wenn ich mich recht entsinne (hatte vor laaaanger Zeit mal was drüber gelesen und den Fall selbst praktisch noch nicht), gelten dabei auch die Pfändungsfreigrenzen nicht, da es sich bei der Zahlung Mutter des Schuldners an Schuldner nicht mehr um die Auszahlung einer Sozialleistung handelt.
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vielen dank erstmal für euere hilfe. weis du noch wo du das evtl. gelesen haben könntest Andreas?
Sindy
Sindy
Wie, die Pfändungsfreigrenzen können hierdurch ausgehebelt werden?
Aber würde es nicht auch reichen, tatsächlich nur die Arbeitsagentur als Drittschuldner in Anspruch zu nehmen?
Aber würde es nicht auch reichen, tatsächlich nur die Arbeitsagentur als Drittschuldner in Anspruch zu nehmen?
- dundine
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hi
also die pfändungsfreigrenzen sind irrelevant, wenn der schuldner seine bezogenen leistungen auf konto von dritten überweisen läßt. kenne das aber leider nur aus der theorie und habe keine ahnung, wie man das in der praxis dann begründet....
habe das ganze damals http://[ Dieser Werbelink wurde automatisch entfernt ]/topic=100277 ... o%2Cdritte hier gefunden
also die pfändungsfreigrenzen sind irrelevant, wenn der schuldner seine bezogenen leistungen auf konto von dritten überweisen läßt. kenne das aber leider nur aus der theorie und habe keine ahnung, wie man das in der praxis dann begründet....
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