forderungskonto bei vollstreckungsbescheid

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Gast

#1

20.05.2008, 20:56

also. ich habe folgendes problem:

als erstes: ich arbeite mit ra-micro.

habe einen vollstreckungsbescheid als titel erwirkt und will nun ein forderungskonto für diesen erstellen. so weit so gut.

aber wie trage ich die ganzen beträge im forderungskonto ein? (brauche das foko für ne schuldnerkarteianfrage) nehme ich hauptforderung (also was als insgesamtbetrag des mb steht) + das was unten in der allerletzten zeile steht und ab dem datum des vollstreckungsbescheides verzinsen? aber das kann meines erachtens nicht stimmen. denn man hat ja als nebenforderung zinsen ab entstehung des anspruchs bis antrag mahnbescheid. die stehen ja eh ausgerechnet da. aber die zinsen die ab antrag mahnbescheid nur auf die hauptforderung dazu kommen würden, würden ja wegfallen, wenn ich einfach ALLES zusammenrechne und zinsen ab datum des vb nehme.

bitte helft mir....
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charly03
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#2

20.05.2008, 21:04

Ausgerechnet wurden ja bereits die Zinsen ab Fälligkeit bis Tag x (Steht ja im VB).
Im VB unter der Gesamtforderung hast du die beantragten Zinsen nochmal extra zu stehen. Dort steht, ab wann die Zinsen auf die Hauptforderung zu nehmen sind. Am Ende des ganzen Textes auf der rechten Seite des VB steht dann doch, ab wann die Zinsen auf das RA-Honorar zu nehmen sind. Die restlichen Nebenkosten sind meist ohne Zinsen.

Hm.. ist schon spät, bin mir nicht sicher, ob ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe.. Du nimmst aber nicht die Zinsen aus dem Gesamtbetrag!

Nebenbei: Ich füge nie ein FoKo bei der Schuldnerverzeichnisanfrage bei - nicht mal ne Kopie des Titels - und bekomme trotzdem meine Auskunft.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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frau-o-frau
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#3

20.05.2008, 21:20

Hallo abbigail,

charly03 hat recht - für eine Anfrage beim Schuldnerverzeichnis brauchst du kein Forderungskonto; allerdings bestehen manche Gerichte darauf, daß du eine Kopie des Titels beifügst, um somit dein berechtigtes Interesse nachzuweisen...

Falls dein Problem mit dem Foko damit zusammenhängt, daß du die Anfrage über die ZV-Maßnahmen im ra-micro machen möchtest, versteh´ ich deine Frage... denn dann meckert der Computer, man darf erst in die ZV-Maßnahmen, wenn ein Foko angelegt wird.

Aber nochmal zum Foko buchen: du buchst die Hauptforderung der Höhe nach genau so, wie sie auch an erster Stelle der Gesamtforderungsaufstellung auf der rechten Seite deines VBs steht. Zinsen nimmst du dann ab Erlaß des VBs (... steht auch nochmal im unteren Drittel der Gesamtaufstellung).

Den Zinsrückstand hat das Gericht bis zum Zeitpunkt des Erlasses des VBs schon ausgerechnet; den kannst du daher z.B. auf "Auslagen" buchen. Wichtig ist nur, daß du den Text änderst in "Zinsrückstand"

Weiterhin buchst du deine Nebenforderungen (z.B. vorgerichtliche Mahngebühren, vorgerichtliche RA-Gebühren, EWMA-Auskünfte usw.) auf "Auslagen". Auch hier wieder die jeweiligen Auslagen bezeichnen als "Mahngebühren", "EWMA-Auskunft" etc.

Und natürlich nicht zu vergessen deine festgesetzten Kosten, die du auf "Festgesetzte Kosten" buchst und hier zwecks der Verzinsung bloß noch das Datum einsetzt, welches auch im unteren Drittel der Gesamtaufstellung auf der rechten Seite des VBs steht.

... ungefähr verständlich?
Jupp03/11

#4

20.05.2008, 21:24

Bei einem VB gibt es keine festgesetzten Kosten, nur Kosten des MV
rosa

#5

20.05.2008, 21:28

ja aber ich buche das auch immer auf festgesetzte kosten, MUSS ja kein KFB sein um es so zu buchen....
Jupp03/11

#6

20.05.2008, 21:32

Und wieso heißen Kosten, die im Mahnverfahren entstehen, Kosten des Mahnverfahrens?
rosa

#7

20.05.2008, 21:35

MUSS ich das jetzt verstehen??? gibt es so nen punkt im FK oder was??? hm ok kenn ich nicht ...aber ich glaube nicht, dass mit der bezeichnung "festgesetzte kosten" die position misszuverstehen ist. ist ja nur ne bezeichnung.....
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Pepples
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#8

20.05.2008, 21:38

Jupp03 hat geschrieben:Und wieso heißen Kosten, die im Mahnverfahren entstehen, Kosten des Mahnverfahrens?
Weil es nunmal die Kosten des Mahnverfahrens sind! :wink: Nichts desto trotz werden diese Kosten durch das Gericht festgesetzt, sind also durchaus auch festgesetzte Kosten.
Ich buche das im Übrigen auch unter diesem Punkt ein.
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frau-o-frau
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#9

20.05.2008, 21:39

Hmmm, ich ändere die Bezeichnung "Festgesetzte Kosten" für´s Mahnverfahren nicht extra in "Kosten des Mahnverfahrens"... ist vielleicht für ganz Penible... :mrgreen:

... hat mir auch noch nie jemand um die Ohren geknallt - das Forderungskonto, mein´ ich - mit der Begründung: "dat sind aber doch Kosten des Mahnverfahrens und nich festgesetzte Kosten!"
Gast

#10

20.05.2008, 21:42

also... erstmal danke für eure hilfe. ich weiß, dass man die auskufnt auch so bekäme, aber machs immer lieber mit dem formtext, da ich das foko früher oder später für die zv ja ohnehin benötige.

nun wieder zum problem...

hab mir grad mal so nen vb-vordruck rangeholt. (wohlbemerkt einen alten, mit den vielen durchschlägen)

so. och fass das mal nochmal so zusammen wie ichs verstanden habe und ihr sagt mir ob richtig oder nicht. wäre sehr sehr nett. ;)

1. also, als erstes muss ich ja ohnehin den titel beim ra-micro anlegen. also
nehme ich da meine stinknormale hauptforderung ohne nebenforderungen
etc. und nehme das datum was ich auch selbst beim ausfüllen hingeschrieben
habe? oder das was ganz oben rechts als "datum des vb" steht?

2. dann nehme ich meine festgesetzten kosten, also das was ich auch selbst
unten in der allerletzten zeile ausgefüllt habe. da auch wieder, mein blödes
problem mit dem datum...

3. ich nehme meine nebenforderungen wie mahnspesen, ema etc. und buche als
auslagen. hier auch wieder frage: welches datum?

4. ich buche den zinsrückstand, als zinsrückstand (heißt bei ra-micro glaube
ausgerechnete zinsen, oder so, glaube ich... also wenn ich da im menü wählen
muss, hauptforderung, gutschrift o.ä...).
da muss ich nun wieder fragen: nehm ich da zinsen ab entstehung des anspruchs (quasi wenn mb wegen einer rechnung, das datum des verzugs?) und lasse die schon ausgerechneten also weg (wäre ja sonst doppelt...) oder nehme ich zinsen ab "datum vb" was ganz oben steht oder ab dem was ich selbst ganz unten rechts hingeschrieben habe wo ich den vb ausgefüllt habe?

entschuldigt, aber ich steh echt ein wenig auf der leitung, was das angeht. bin auch erst seit 2-3 monaten mit forderungsakten betraut, daher hab ich leider noch net so ganz den durchblick... auch wenn man das von jemandem im 3. lehrjahr erwarten würde...

ich danke euch schonmal. (wäre lieb wenn ihr mit der nummerierung antworten würdet wie ich. dann find ich mich glaueb besser zurecht...)
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