Ruhendstellung - Kontenpfändung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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anja
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#1

04.07.2006, 12:08

Hallo,

bin neu hier und habe gleich eine dringende Frage.

Wenn ich eine Kontenpfändung ruhend stellen will, kann ich das gewisse Bedingungen knüpfen, z. B., dass diese nur gültig sein soll, wenn alle Gläubiger ihre Pfädungen ebenfalls ruhend stellen?

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüsse
Anja
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melly
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#2

04.07.2006, 12:20

Hallo Anja!

Hier mal unser Muster dazu. Hat bis jetzt immer ganz gut geklappt.

hiermit setzen wir den vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ab sofort und bis auf weiteres aus.

Diese Aussetzung steht unter der Bedingung, dass kein Dritter Ansprüche auf die gepfändete Forderung erhebt. Sollte ein Dritter die Ansprüche des Vollstreckungsschuldners gegen Sie ebenfalls pfänden oder eine Abtretung der Ansprüche des Vollstreckungsschuldners gegen Sie vorlegen, wird diese Aussetzung unwirksam und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ist wieder uneingeschränkt zu beachten. In diesem Fall bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
evelyn m.
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#3

04.07.2006, 12:21

ja, kannst du:

"...hiermit bringen wir die Pfändung rangwahrend und mit dem Recht der jederzeitigen Wiederaufnahme zum Ruhen. Sollte Erledigung eintreten oder Wiederanruf notwendig werden, erhalten Sie Bescheid.

Wir bitten zu beachten, dass der Beschluss auch ohne besondere Mitteilung wieder auflebt, sobald Ihnen weitere Pfändungsverfügungen zugehen. In diesem Falle bitten wir um Benachrichtigung, damit das aktuelle Forderungskonto übermittelt werden kann. Ebenso bitten wir, uns von der Beendigung der Geschäftsverbindung Mitteilung zu machen."
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
anja
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#4

04.07.2006, 13:35

Das ging ja super schnell. Vielen lieben Dank :D
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