VB-Antrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Limette
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#1

11.02.2008, 13:20

Hallo zusammen!
wir haben eine Mitteilung auf unseren VB-Antrag bekommen, die Bezeichnung des Schuldners sei falsch (zurecht da die Nummern 1=Herr und 2=Frau vertauscht wurden :? )
nun müssen wir das irgendwie nachweisen bzw. berichtigen.
wie soll das nun gehen? reicht das, wenn wir ein kurzes schreiben formulieren oder müssen wir uns einen neuen Vordruck besorgen???
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Grübchen
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#2

11.02.2008, 13:22

Du bekommst doch dann immer so ein Korrekturblatt mitgeschickt. Da musst du das nur richtig ankreuzen und eintragen. BEweisen musst du nichts.
LG Grübchen
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Bino
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#3

11.02.2008, 13:24

Hat das Gericht Euch kein Formular geschickt, in dem ihr das ändern könnt? Sieh mal auf der Rückseite nach, da muss man die unkorrekten Angaben eigentlich wiederholen.
Ansonsten machst Du einen kurzen SS, dass der VB-Antrag insofern korrigiert wird, als dass es sich bei dem Schuldner um Herrn/oder Frau -oder wie rum auch immer - handelt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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JonesJess
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#4

11.02.2008, 13:24

Guck mal auf die Rückseite des Schreibens, da ist immer ein Formular vom Gericht beigefügt, wo Du Deine Korrekturen einfügen kannst.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Limette
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#5

11.02.2008, 13:33

wenn auf der Rückseite was wäre, würde sich meine Frage dann erübrigen ;-)
es wurde weder ein Formular mitgeschickt noch befindet sich ein Vordruck auf der Rückseite.
@Grübchen - ein Korrekturblatt wird doch immer mit dem MB geschickt oder? was du meinst ist wahrscheinlich die Zweitschrift für den Antragssteller(also für uns), die wir in der Akte haben.
soll ich etwa die verwenden? nur die ist gelocht und unser Eingangsstempel ist drauf samt einiger Notizen... sowas rauszuschicken ist doch irgendwie armseelig oder?
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Bino
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#6

11.02.2008, 13:36

bin zwar nicht Grübchen, aber:
dann würde ich einen SS machen, wie oben erwähnt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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petramaus
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#7

11.02.2008, 13:52

:zustimm Kurzen SS ans Gericht mit der Berichtigung, das reicht aus
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Limette
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#8

11.02.2008, 13:54

Danke euch für die schnelle Hilfe! :-)
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Pepsi
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#9

11.02.2008, 13:55

normalerweise bekommt man doch eine sogenannte Monierung, wo auch ein Formular bei ist, was man nur noch ausfüllen braucht, haben die wohl vergessen..
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Grübchen
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#10

11.02.2008, 14:02

Genau Pepsi das meinte ich Monierung mit Formular um es richtig zu stellen. So kenne ich das auch nur Nein ich meinte natürlich nicht die Zweitschrift für den MB!!!!!!
LG Grübchen
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