Hallo zusammen!
wir haben eine Mitteilung auf unseren VB-Antrag bekommen, die Bezeichnung des Schuldners sei falsch (zurecht da die Nummern 1=Herr und 2=Frau vertauscht wurden )
nun müssen wir das irgendwie nachweisen bzw. berichtigen.
wie soll das nun gehen? reicht das, wenn wir ein kurzes schreiben formulieren oder müssen wir uns einen neuen Vordruck besorgen???
VB-Antrag
- Bino
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Hat das Gericht Euch kein Formular geschickt, in dem ihr das ändern könnt? Sieh mal auf der Rückseite nach, da muss man die unkorrekten Angaben eigentlich wiederholen.
Ansonsten machst Du einen kurzen SS, dass der VB-Antrag insofern korrigiert wird, als dass es sich bei dem Schuldner um Herrn/oder Frau -oder wie rum auch immer - handelt.
Ansonsten machst Du einen kurzen SS, dass der VB-Antrag insofern korrigiert wird, als dass es sich bei dem Schuldner um Herrn/oder Frau -oder wie rum auch immer - handelt.
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Guck mal auf die Rückseite des Schreibens, da ist immer ein Formular vom Gericht beigefügt, wo Du Deine Korrekturen einfügen kannst.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Limette
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wenn auf der Rückseite was wäre, würde sich meine Frage dann erübrigen
es wurde weder ein Formular mitgeschickt noch befindet sich ein Vordruck auf der Rückseite.
@Grübchen - ein Korrekturblatt wird doch immer mit dem MB geschickt oder? was du meinst ist wahrscheinlich die Zweitschrift für den Antragssteller(also für uns), die wir in der Akte haben.
soll ich etwa die verwenden? nur die ist gelocht und unser Eingangsstempel ist drauf samt einiger Notizen... sowas rauszuschicken ist doch irgendwie armseelig oder?
es wurde weder ein Formular mitgeschickt noch befindet sich ein Vordruck auf der Rückseite.
@Grübchen - ein Korrekturblatt wird doch immer mit dem MB geschickt oder? was du meinst ist wahrscheinlich die Zweitschrift für den Antragssteller(also für uns), die wir in der Akte haben.
soll ich etwa die verwenden? nur die ist gelocht und unser Eingangsstempel ist drauf samt einiger Notizen... sowas rauszuschicken ist doch irgendwie armseelig oder?
- petramaus
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Kurzen SS ans Gericht mit der Berichtigung, das reicht aus
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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- Pepsi
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normalerweise bekommt man doch eine sogenannte Monierung, wo auch ein Formular bei ist, was man nur noch ausfüllen braucht, haben die wohl vergessen..
- Grübchen
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Genau Pepsi das meinte ich Monierung mit Formular um es richtig zu stellen. So kenne ich das auch nur Nein ich meinte natürlich nicht die Zweitschrift für den MB!!!!!!
LG Grübchen