MB gegen eigenen Mdt. wg. unerlaubter Handlung

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Ayla
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#1

15.11.2011, 08:35

Hallo,

ich hab da mal eine Frage, hab aber nichts richtig passendes hier gefunden.

Wir haben eine Sache, wo wir gegen die ehemalige Mandantin, eine GmbH, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss haben. Der damalige Geschäftsführer hatte uns in einer Sache beauftragt, wo er wahrheitswidrig behauptete, eine RV würde die Kosten übernehmen. Außerdem hat er noch einige falsche Angaben zu der Sache gemacht. Hätte er dies nicht, hätten wir das Mandat gar nicht übernommen bzw. nur gegen entsprechenden Vorschuss bearbeitet. Ein Insolvenzverfahren der GmbH wurde mangels Masse abgelehnt.
Nun haben wir den ehemaligen GF im Wege des Schadensersatzes zur Zahlung des festgesetzten Betrages nebst Zinsen aufgefordert. Er hat natürlich nicht gezahlt.

Ich soll nun den Erlass eines MB gegen ihn beantragen, aus unerlaubter Handlung. Dafür gibt es aber keine Katalognummer. Ich soll mich auch auf das Schreiben beziehen. Wie mache ich das jetzt mit dem MB? Kann ich da überhaupt einen machen oder muss geklagt werden? Was gebe ich bei der Forderung an?

Bin echt ratlos. Und sich im MB auf das Schreiben beziehen? Im MB bringt man doch noch keine Nachweise in dem Sinne. Dies doch erst wenn Widerspruch eingelegt wurde und ich den Anspruch begründen muss, oder nicht? :? :?:

Sorry, falls die Frage total bekloppt ist. Aber ich habe von ZV noch nicht so die Ahnung und mein Chef schafft es jedes Mal, mich völlig zu verwirren :oops:

Für Antworten wäre ich echt dankbar. Danke schon Mal.

LG

Ayla
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Tigerle
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#2

15.11.2011, 08:40

Ich habe in Mahnbescheidsanträgen mich auch schon auf Schreiben bezogen, wenn dadurch die Forderung genau definiert wurde.

An Deiner Stelle würde ich daher die Forderung bei "sonstiger Anspruch" eintragen, und dort den Anspruch eintragen mit "Anspruch aus unerlaubter Handlung. Forderung gem. Schreiben vom" und das Datum des Schreibens dann eben bei Anspruch vom eintragen.
Goldlöckchen

#3

15.11.2011, 08:42

Unerlaubte Handlung kann man mittels MB nicht beantragen.
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#4

15.11.2011, 08:46

Also ich habe das schon einmal so gemacht und auch mit dem dann erhaltenen Vollstreckungsbescheid unter Hinweis auf die unerlaubte Handlung die Forderung angemeldet und das wurde akzeptiert.
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Adelia
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#5

15.11.2011, 08:48

Ich würde an den Mandanten einfach eine Rechnung stellen und diese dann im MB angeben. Das mit der unerlaubten Handlung würde ich erst, sollte es so kommen in der Anspruchsbegründung erläutern.
Goldlöckchen

#6

15.11.2011, 08:54

Tigerle hat geschrieben:Also ich habe das schon einmal so gemacht und auch mit dem dann erhaltenen Vollstreckungsbescheid unter Hinweis auf die unerlaubte Handlung die Forderung angemeldet und das wurde akzeptiert.
Du hast aber dann keinerlei Vorteile, wenn der Anspruch aus unerlaubter Handlung nur im MB geltend gemacht wurde.
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Ayla
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#7

15.11.2011, 08:57

@ Tigerle
So hast Du das durchbekommen? Bei welchem Mahngericht, wenn ich fragen darf? Ist ja auch immer so eine Sache...

@ Adelia
Wir haben zwei Rechnungen in der Akte, die auf die GmbH als Mandantin lauten. Die Beträge wurden mittels Vergütungsfestsetzer dann auch genau so festgesetzt. Kann ich jetzt einfach Rechnungen auf den ehemaligen Geschäftsführer ausstellen? Aber die GmbH war doch Mandantin. Gegen ihn machen wir den Betrag ja als Schadensersatz geltend. Ist das nicht ein Unterschied?

@ Rapunzel
Steht das irgendwo? Wenn ja, kannst Du mir sagen wo, damit ich es dem Chef zeigen kann?


Danke für Eure Antworten.
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#8

15.11.2011, 09:00

Wenn du einen KFB gegen die GmbH hast, warum vollstreckst du nicht erst einmal gegen diese?

Ich würde gegen den Geschäftsführer dann kein MB einreichen sondern höchstens eine Klage.
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Ayla
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#9

15.11.2011, 09:03

@ Adelia

Wir haben einen Titel gegen die GmbH, aber da ist nichts zu holen. Deshalb soll das jetzt beim ehem. GF versucht werden.

Wenn man jetzt das unter sonstige Forderungen einträgt, wie verhält es sich dann mit den Zinsen? Wie mache ich die geltend, und ab wann? Festgesetzt wurden Zinsen seit dem 25.06.08 auf knapp über 4.000,00 €.
Feierabend
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#10

15.11.2011, 09:05

Ich habe solche Forderungen auch schon als "sonstige Forderung" eingetragen und nie Monierungen deswegen bekommen. Ich würde es einfach so versuchen, wie Dein Chef es vorgeschlagen hat und fertig. Daraus lernt man immer am besten.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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