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Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 11.11.2011, 10:42
von Spkie
kenne ncihts wonach ihr verpflichet seid, schadensmindern zu ermitteln
außerdem gehe ich fast davon aus, das sbei Vorliegen des Grundstüces kein Vorschuss gezahlt werden muss
da das Nachlassgericht von Amts wegen einen NL-Pfleger bestellen muss (zumindest wenn kein Erbe vorhanden ist)

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 11.11.2011, 11:59
von aculita
ich weiß aber, daß es eine Tochter gibt, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch Erbin ist.

Sorry, daß ich so begriffsstutzig bin :oops: und danke für Deine Geduld mit mir!

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 11.11.2011, 12:01
von Spkie
naja dann muss es aber ein Testament geben
und das ist dann aber auch ein Vorgang beim NG....
oder gesetzlich und NG hat noch nciht ermittelt...
aber die sagten doch es gibt keinnen Vorgang, oder?

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 15.11.2011, 10:17
von aculita
Spkie hat geschrieben:naja dann muss es aber ein Testament geben
und das ist dann aber auch ein Vorgang beim NG....
oder gesetzlich und NG hat noch nciht ermittelt...
aber die sagten doch es gibt keinnen Vorgang, oder?
zumindest haben sie ca 13 Vorgänge mit diesem Nachnamen - der letzte ist von März 2011 und ein männlicher Erblasser.
Dummerweise wissen wir nicht, wann die gute Frau verstorben ist. Also bleibt wohl nur eine EMA oder eine förmliche Anfrage beim NG.

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 15.11.2011, 10:30
von Spkie
dann würde ich zuerst die EMA versuchen...

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 15.11.2011, 10:33
von aculita
Danke für Deine Geduld, Spkie!

Re: Nachlasspfleger § 779 ZPO

Verfasst: 15.11.2011, 10:44
von Spkie
kein Problem, dafür ist es ja das Forum da....
übrigens: notfalls kannst du auch beim Standesamt fragen, falls dir die EMA nicht helfen sollte
musst nur wissen wo