Anderes streitiges Gericht als im MB angegeben?

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darkangel
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#1

17.10.2007, 12:19

Hallo zusammen,

heute ist bei mir irgendwie der Wurm drin...

Mandant hat den MB selbst angefertigt, aber ein AG für das streitige Verfahren angegeben, dass in dieser Angelegenheit gar nicht zuständig ist. Monierung kam keine.

Nun hat Mandant uns die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung überlassen, da Gegner Widerspruch erhoben hat. Unsere Anspruchsbegründung will meine Chefin jetzt natürlich an das "richtige" Gericht schicken.

Geht das denn einfach so?? Kann ich das einfach in der Anspruchsbegründung beantragen? Nach welchen §§ richtet sich das?

LG Jenny
MarinaS.
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#2

17.10.2007, 12:21

Nein, mit Angabe im MB hat man sein Wahlrecht ausgeschöpft. Es kann kann Verweisugn beantragt werden.
Gruß
Eure Marina
StineP

#3

17.10.2007, 12:22

Ganz einfach: Es geht natürlich - aber ich würde ans Mahngericht schreiben... Einleitung ... wird unter Einzahlung der weiteren GK in Höhe von....... beantragt, die Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das ......... abzugeben. Im Mahnbescheid wurde das zuständige Gericht falsch angegeben, so dass um Weiterleitung an das AG ... gebeten wird. Die Anspruchsbegründung ist als Anlage im Original nebst beglaubigter und einfacher Abschrift sowie den Anlagen beigefügt.
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darkangel
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#4

17.10.2007, 12:25

Dann werde ich das mal so schreiben..mal sehen was Hünfeld sagt...
MarinaS.
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#5

17.10.2007, 12:26

Stine: Das geht nicht. Wir hatten auch so einen Fall und wollten das ändern. Im gesetz, ich müsste nochmal nachsehen wo genau, steht das man nach der Angabe im MB keine Verweisugn mehr beantragen kann. Falsl nötig, würde ich es noch einmal raussuchen.
Gruß
Eure Marina
MarinaS.
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#6

17.10.2007, 12:31

So hab jetzt nochmal nachgesehen. Ich habe aber wohl nicht ganz recht.
In § 35 ZPO ist das Wahlrecht geregelt. Im Zöller steht auch das was ich gesagt habe, das gilt jedoch für die Wahl mehrer zuständiger Gerichte.
@darkangel: Ist das angegebe Gericht in keinem Fall zuständig?
Gruß
Eure Marina
StineP

#7

17.10.2007, 12:33

Offensichtlich nicht. Wie sollte es auch anders sein, wenn der Mdt. den MB selbst beantragt.
Xuka
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#8

17.10.2007, 12:34

Hi! Also wir haben schon öfter die Verweisung an ein anderes Gericht in der Anspruchsbegründung beantragt, weil der Mdt es im MB falsch angegeben hatte... Warum sollte das nicht gehen?
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darkangel
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#9

17.10.2007, 12:35

Nein das angegebene Gericht ist in keinem Fall zuständig!!
(ich weiß echt nicht, wie der Mandant auf die Idee kam)...kann ich es also doch so beantragen wie Stine es gesagt hat??
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Curry
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#10

17.10.2007, 12:38

Ich würde es so machen, wie Stine es gesagt hat.
Curry

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