Frist zum Beantragen des VB verpasst?

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mellimaus
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#11

16.10.2007, 16:02

Die Mandantin hat euch den Antrag für VB erst im Mai 2007 überreicht?

stimme meinen Vorrednerinnen zu, Frist ist abgelaufen. Bleibt wohl nichts anderes, als neuen MB zu stellen. Mdtin bleibt dann auf euren Kosten sitzen, da sie die Frist versäumt hat.
Zuletzt geändert von mellimaus am 16.10.2007, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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AxL
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#12

16.10.2007, 16:02

Bei Teilzahlung in 2006 kann die Forderung nicht verjährt sein.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
Jupp03/11

#13

16.10.2007, 16:02

Verjährung kann doch wohl aufgrund der Ratenzahlung m.E. nicht sein.
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Strubbel
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#14

16.10.2007, 16:04

Spielt es nicht eine Rolle, worauf gezahlt wurde?

Wenn z.B. zwei Forderungen in einem MB geltend gemacht wurden, gegen eine hat sie Widerspruch eingelegt und dann darauf gezahlt, würde die Verjährung bezüglich der anderen doch weiterlaufen, oder?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#15

16.10.2007, 16:08

Bild
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
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#16

16.10.2007, 16:09

:) Das ist mal ein guter Einwand!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#17

16.10.2007, 16:30

Jupp03 hat geschrieben:Verjährung kann doch wohl aufgrund der Ratenzahlung m.E. nicht sein.
§ 212 BGB Neubeginn der Verjährung
bei Schuldanerkenntnis = Ratenzahlung.
Klare Sache.
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Jupp03/11

#18

16.10.2007, 17:05

Strubbel:
Widerspruch wurde zurückgenommen, so jedenfalls der Fragesteller.
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#19

16.10.2007, 18:18

gibt es denn einen schriftlichen Vergleich? Der wäre ggf. verjährungshemmend, aber wieso sollte eine Rechnung aus 2005 überhaupt schon verjährt sein? Ohne einen neuen MB geht es aber nicht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#20

16.10.2007, 18:26

Leute, Leute....
llasch hat geschrieben:- mahnbescheid (ford. aus stromlieferung, rechnung vom 07.07.05) zugestellt am 14.06.2006
Verjährung ohnehin erst 2008.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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