Die Mandantin hat euch den Antrag für VB erst im Mai 2007 überreicht?
stimme meinen Vorrednerinnen zu, Frist ist abgelaufen. Bleibt wohl nichts anderes, als neuen MB zu stellen. Mdtin bleibt dann auf euren Kosten sitzen, da sie die Frist versäumt hat.
Frist zum Beantragen des VB verpasst?
- AxL
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Bei Teilzahlung in 2006 kann die Forderung nicht verjährt sein.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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Spielt es nicht eine Rolle, worauf gezahlt wurde?
Wenn z.B. zwei Forderungen in einem MB geltend gemacht wurden, gegen eine hat sie Widerspruch eingelegt und dann darauf gezahlt, würde die Verjährung bezüglich der anderen doch weiterlaufen, oder?
Wenn z.B. zwei Forderungen in einem MB geltend gemacht wurden, gegen eine hat sie Widerspruch eingelegt und dann darauf gezahlt, würde die Verjährung bezüglich der anderen doch weiterlaufen, oder?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- AxL
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§ 212 BGB Neubeginn der VerjährungJupp03 hat geschrieben:Verjährung kann doch wohl aufgrund der Ratenzahlung m.E. nicht sein.
bei Schuldanerkenntnis = Ratenzahlung.
Klare Sache.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
gibt es denn einen schriftlichen Vergleich? Der wäre ggf. verjährungshemmend, aber wieso sollte eine Rechnung aus 2005 überhaupt schon verjährt sein? Ohne einen neuen MB geht es aber nicht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Leute, Leute....
Verjährung ohnehin erst 2008.llasch hat geschrieben:- mahnbescheid (ford. aus stromlieferung, rechnung vom 07.07.05) zugestellt am 14.06.2006
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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