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Verfasst: 17.10.2007, 14:16
von mokey1
:zustimm Stine

Mach schön Schadensersatz wegen deren Blödheit geltend

Verfasst: 17.10.2007, 14:33
von Gast
Toll. Jetzt ist auch noch die Rechtspflegerin bis Ende Oktober im Urlaub. Kann also nicht mal wegen einem klarstellenden Beschluss nachfassen. Habe heute mal fristwahrend sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 28.09.2007 eingelegt, sodass die Drittschuldnerin erstmal nicht an den Schuldner auszahlen kann.