Berliner Räumung

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Pepsi
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#21

24.01.2007, 11:43

aber irgendwie ist doch dann der text falsch.. da steht vorstehen und dann kommt die bezeichnung danach.. hm *kopfkratz*

aber ansonsten is der text gut, hab ihn gleich gespeichert!
Gast

#22

24.01.2007, 14:18

Ich sag ja, perfekt ist die nicht. Funktioniert hats trotzdem ;-)

Habs gleich geändert.
refana87
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#23

21.03.2007, 12:08

Weiß jemand wie das mit der Aufbewahrungspflicht ist und mit der anschließenden Verwertung?
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Nutzymaus
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#24

21.03.2007, 12:12

Ich meine gelesen zu haben dass der Vermieter verpflichtet ist, die Sachen zwei Monate aufzubewahren ?!
StineP

#25

21.03.2007, 12:15

Der Vermieter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. §§ 1215, 1257 BGB für mindestens zwei Monate einzulagern sind.

Gut aufgepasst, Nutzy ;)
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#26

21.03.2007, 12:16

Der Vermieter hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung verbliebenen Sachen gem. §§ 1215, 1257 BGB für mindestens zwei Monate einzulagern sind.

Hab ich vor kurzem gelernt :D
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#27

21.03.2007, 12:16

Och Menno Stine ich wollt erster sein :P
refana87
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#28

21.03.2007, 12:22

Ganz sicher? Ich habe nämlich gelesen, daass es nach § 1204 BGB gehen würde und die Verjährung 30 Jahre ist.
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Nutzymaus
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#29

21.03.2007, 12:23

Ganz sicher!
StineP

#30

21.03.2007, 12:23

Hihi, 2 Doofe oder wie??????? Genial........... =)

Ist das Buch da?
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