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Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 26.09.2014, 11:05
von Sveta
Vielen Dank dir!

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 21.10.2014, 10:36
von Sveta
Ist es richtig, im KFA zwei Verfahrensgebühren zu beantragen, also die 3100 für das Verfahren und die 3308 für den danach entstandenen VB? Diesen Fall hatte ich noch nicht.

Gruß ans Forum, Sveta

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 21.10.2014, 10:41
von Geniesserin
Sveta hat geschrieben:Ist es richtig, im KFA zwei Verfahrensgebühren zu beantragen, also die 3100 für das Verfahren und die 3308 für den danach entstandenen VB? Diesen Fall hatte ich noch nicht.

Gruß ans Forum, Sveta
Wenn das Zivilgericht den VB erlassen hat und dort keine Kosten für das Verfahren aufgeführt sind, dann ja.

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 21.10.2014, 10:42
von Sveta
Ja, so ist es. Danke.

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.08.2017, 16:15
von CeNedra
Gleiche Frage gerade hier bei mir aufgetaucht.

Mahnbescheid beantragt, Widerspruch, Anspruch begründet, Widerspruch zurückgenommen.

Anwalt des Klägers kann also zusammenfassend verlangen: 1,3 VG wegen Klageverfahren (Nichts mehr wg. Mahnverfahren, da vollständige Anrechnung); 0,5 VG für VB; Jeweils mit Pauschale und MwSt.
Gerichtsgebühren werden nur 1,0 anfallen.
Sind das dann sämtliche Kosten, die auf den Schuldner zukommen?

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.08.2017, 16:25
von Anahid
Ja, kostenmäßig dürfte das alles sein. Bei der PTA für das Mahnverfahren aber aufpassen, dass die nicht nur aus der 0,5 VG für den VB berechnet wird.

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.08.2017, 17:42
von CeNedra
Danke! :)

Gleich noch ne Anschlussfrage hinterher, da ich auf dem Schlauch steh: wofür steht den PTA? Bei uns heißt das PTP (Post- und Telekommunikationspauschale) und ich komm gerade nicht drauf, wofür das "A" stehen könnte.
Das mit den zwei Pauschalen macht RA-Micro glaub ich selbst, rechnet die zusammen, aber danke für den Hinweis!

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.08.2017, 18:04
von Anahid
PTA = Post- und Telekommunikation Auslagenpauschale ;) Hier im Forum schreiben die meisten PTA, manche schreiben auch nur PT......das Kind hat mehrere Namen ;)

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.08.2017, 18:05
von Adora Belle
Auslagen?

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 01.09.2017, 09:17
von CeNedra
Aaaaaah. :mrgreen: Danke!