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Verfasst: 05.06.2007, 15:53
von Pepsi
also ich denke nicht, dass das zurückgezahlt werden muss, wieso auch? die Schuldnerin hat doch selbst gezahlt?

Verfasst: 17.10.2007, 13:26
von Gast
Heute stehe ich mal auf dem Schlauch: :oops:

Ich habe eine Kontopfändung durchgeführt (Unterhalt) und der Schuldner hat Antrag nach § 850 k ZPO gestellt.

Beschluss AG Stockach vom 22.08.: Vorabaufhebung 1.000,00 EUR gem. § 850 II ZPO.

Weiterer Beschluss AG Stockach vom 27.08.: Wegen 1.292,11 EUR wurde bis zur Entscheidung über die Erinnerung einstweilen eingestellt (§ 766, 732 II ZPO).

Beschluss AG Stockach vom 28.09.: Pfändung wird wegen eines Betrages von 1.292,11 EUR aufgehoben (Sozialleistungen).

Sehe ich das jetzt richtig, dass der Unterhaltsschuldner insgesamt 2.292,11 EUR behalten darf??? Das kann ja wohl nicht sein oder?
:fluch

Verfasst: 17.10.2007, 13:33
von StineP
Ich verstehe das so, dass der eine Beschluss auf dem nächsten aufbaut und du insgesamt 1292,11 € nicht pfänden darfst... Es können nicht alle drei zugleich gelten... Der erste ist nur erst mal vorab - round about wurde über 1000 € die Pfändung eingestellt. Dann eine vorläufige Entscheidung die dann endgültig bestätigt worden ist am 28.09. über 1.292,11 €

Verfasst: 17.10.2007, 13:45
von Gast
So habe ich das auch verstanden. Jetzt schreibt mir die Drittschuldnerin aber zurück: "Am 21.08. hatte der Schuldner ein Giro-Guthaben in HÖhe von 2.292,11 EUR. Laut Gerichtsbeschluss vom 28.09.07 wurde dieser Betrag freigegeben. Ein pfändbares Guthaben hat sich somit nicht ergeben.

Verfasst: 17.10.2007, 13:47
von Janin
das ist aber falsch. es besteht schutzantrag bis zum betrag i. h. v. 1.292,11 €. würde sofort schreiben an die bank machen und die darauf hinweisen.

Verfasst: 17.10.2007, 13:50
von StineP
Die Drittschuldnerin würde ich mal anrufen und ihr erklären, dass nicht mehrere Beschlüsse gleichzeitig bestehen. Ihre erste Pfändungsbeschränkung in Höhe von 1000 € hätte nur um 292,11 € angehoben werden dürfen.

Im Grunde hat sich das Geircht hier zweimal "umentschieden"... Und der letzte Beschluss gilt als rechtsverbindlich - auch für den Drittschuldner

Verfasst: 17.10.2007, 13:52
von Janin
genau. möchte manchmal wissen, was für leute auf der bank arbeiten?!

Verfasst: 17.10.2007, 13:56
von Gast
Haftet jetzt nicht sogar die Bank für den Fehler, den die gemacht haben?

Verfasst: 17.10.2007, 13:57
von StineP
Ja, tut sie! ... Würde es ordentlich drauf ankommen lassen. Schön rumstänkern =)

Verfasst: 17.10.2007, 14:14
von Janin
genau.