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Verfasst: 07.07.2006, 11:01
von Day
und weiter gehts... so ZV mit Anschluss EV an die Schuldnerin ging raus. es wird wohl so enden, dass die schuldnerin den betrag aus urteil nicht bezahlen kann.

jedoch besitzt sie einige wertgegenstände. wie zum beispiel irgendeinen teppich im wert von ca. EUR 10.000,00.

so und nun zu meiner frage: wie vollstreckt man wertgegenstände? bins gewohnt, dass die schuldner nix außer ihren kleidern am leib haben *haha*

danke schonmal im voraus und ein schönes WE gleich mit :yeah

Verfasst: 07.07.2006, 20:40
von Sylvia1964
Helft mir bitte mal auf die Sprünge.
An wen wollt Ihr denn hier ein vorläufiges Zahlungsverbot schicken? - An die Bank der Ex-Frau ? Aus der Tatsache, dass es ein Urteil gibt, wonach Ex-Frau an Ex-Mann zahlen muß, erkenne ich noch nicht, wo die Kohle ist.
Wissbegierige Grüße
Sylvia

Verfasst: 07.07.2006, 20:44
von Sylvia1964
HAllo Day,
deinen letzten Eintrag hatte ich aufgrund des Seitenwechsel gar nicht wahrgenommen.
Du kannst einen "normalen" ZV-Auftrag machen und dem GV als Zusatz mitteilen, was Dir zu den vermeintlichen "Wertgegenständen" bekannt ist. Dann kann er gezielt danach forschen und ggf. pfänden. Rest macht GV.
Gruß Sylvia